Sparen ja, aber bitte nicht bei den Frauen!?

Die Verwaltungen müssen sparen – in Hattingen, Sprockhövel und anderswo auch. Immer mal wieder werden deshalb Anträge verschiedenster Art gestellt, die meistens keine Mehrheit finden oder nur unter dem Druck der Aufsichtsbehörde entschieden werden.
So war das in Hattingen jüngst am Beispiel der Elternbeiträge zu erkennen. Eigentlich wollte die Politik nicht erhöhen, musste dann aber doch diesen Weg gehen, weil die Aufsichtsbehörde bereits mit dem Finger drohte.
Jetzt beschäftigt das Thema „Gleichstellungsbeauftragte“ die Gremien. In Sprockhövel gab es diese Diskussion bereits. Die Gleichstellungsbeauftragte ist durch die Landesgesetzgebung vorgeschrieben. Ihre Stundenzahl ist in Abhängigkeit mit der Gemeindegröße definiert. In Sprockhövel wären dies mindestens 19,5 Stunden. Gleichstellungsbeauftragte Sabine Schlemmer verfügt allerdings über 30 Stunden und CDU und FDP hätten diese Stunden gerne zusammengestrichen. Doch mit der Mehrheit von SPD, Grünen und dem Bürgermeister wurde der Antrag abgelehnt.
In Hattingen hat man nun über die lokalen Inhalte der 2008 unterzeichneten Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu entscheiden gehabt.
Doch eine Entscheidung ist nicht gefallen, vielmehr wurden die von Gleichstellungsbeauftragter Ingrid Wawrzyniak vorgestellten Inhalte erneut in die Ausschüsse verwiesen.
Vor allem die Christdemokraten haben Änderungswünsche und sehen in vielen Inhalten auch Überschneidungspotenzial mit anderen Institutionen.
Spannend in diesem Zusammenhang: Die Hattinger CDU hatte schon einmal die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten infrage gestellt. Weil die jetzige Stelleninhaberin noch in diesem Jahr in den Ruhestand geht, sieht man die Zeit für neue Rechenbeispiele gekommen.
Kämmerer Dr. Frank Burbulla: „Die kommunale Aufsichtbehörde hat bereits mitgeteilt, dass sie die bisherige Eingruppierung der Stelle nicht nachvollziehen kann. Für eine Duldung müsste man wohl bei einer Neubesetzung von einer niedrigeren Eingruppierung ausgehen. Eine solche Stelle könnte dann intern ausgeschrieben werden. Wenn sich eine Mitarbeiterin findet, so ist zu überlegen, ob die freie Stelle, die diese Mitarbeiterin dann an ihrem alten Arbeitsplatz hinterlässt, einzusparen wäre.“
Dr. Burbulla macht keinen Hehl daraus, dass er sich diese Variante sehr gut vorstellen kann. Denn an der Vollzeitstelle der Gleichstellungsbeauftragten ist nicht zu rütteln: Sie wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben und eine Änderung ist nicht geplant.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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