Elternzeit und (Weiter)Bildung: Rückkehr in den Beruf rechtzeitig planen

In der Elternreihe „Hattingen hat interessierte Eltern“ das Hattinger Bündnisses für Familie in Kooperation mit der Volkshochschule, ging es diesmal um das Thema Elternzeit und Bildung. Denise Tangermann, Erzieherin, Mutter von zwei Kindern, Studentin und Trageberaterin (wie trägt man ein Baby in einem Tragetuch?) zeigt auf, worauf es ankommt: In der Elternzeit sollte FRAU aktiv sein und sich die Frage nach ihrer beruflichen Zukunft stellen. Hier abzuwarten heißt oft sich selbst ins Aus stellen oder später nur auf Minijob-Niveau tätig sein zu können.

An dem Abend teil nimmt auch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hattingen, Erika Beverungen-Gojdka. „Die Elternzeit ist eine Zeit der Glückseligkeit. Diese Zeit möchten vor allem die Mütter nur mit ihrem Baby verbringen. Wenn sie sich Gedanken über die Zukunft machen, dann über die des Kindes. Außen vor bleibt dabei oft die eigene, berufliche Zukunft. Die aber ist sehr wichtig. Schon in der Elternzeit sollte man mit dem Arbeitgeber über seine Wünsche und Vorstellungen sprechen; man sollte an Weiterbildung denken, um nicht nach der Elternzeit unvorbereitet oder abgehängt von den aktuellen Tendenzen in den Beruf zurück zu kommen“, so Beverungen-Gojdka.
Zu bedenken ist auch: Nicht immer bleibt die Partnerschaft bestehen oder es kann auch zu einer Berufsunfähigkeit des Partners kommen. Und schließlich: ein nicht sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis könnte die junge Mutter im Alter in die Altersarmut stürzen.
Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten neue Regelungen zur Elternzeit. Die Elternzeit von drei Jahren steht nach wie vor jedem einzelnen Elternteil zu. Eltern können diese unbezahlte Auszeit vom Job gemeinsam nutzen oder abwechselnd. Davon können dann 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Damit Unternehmen sich aber rechtzeitig darauf einstellen können, wird die Anmeldefrist für die Elternzeit, die nach dem dritten Geburtstag des Kindes beansprucht werden soll, auf 13 Wochen erhöht.
Außerdem kann die Elternzeit in drei statt bisher in zwei Zeitabschnitte pro Elternteil eingeteilt werden. So können Eltern ihre Kinder auch später eine Zeit lang intensiv begleiten, wenn dies notwendig wird – zum Beispiel beim Eintritt in die Kita oder in die Schule. Väter beteiligen sich in der Regel an der Elternzeit, oft aber nur für zwei Monate. Und das hat immer noch finanzielle Gründe.
2007 ersetzte das neu eingeführte Elterngeld die bisherige 300 Euro-Pauschale Erziehungsgeld, die zudem an eine Einkommensobergrenze gekoppelt war. Das Elterngeld wird gehaltsabhängig auf der Basis des Bruttogehaltes errechnet, beträgt mindesten 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Es ersetzt in der Regel 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Einkommens. Bei Selbständigen wird der Gewinn des letzten Jahres vor der Geburt berechnet.
Die Elternzeit wird in der Regel immer noch in deutlicher Mehrheit von der Mutter wahrgenommen. Hier setzt Denise Tangermann an: „Es bringt nichts, abzuwarten und die Elternzeit in völligem Rückzug von der Arbeitswelt zu leben. Wer Kinder und Beruf unter einen Hut bringen möchte, muss auch beides von Anfang an gemeinsam denken - sowohl bei der Partnerschaft als auch bei der Berufs- und Arbeitgeberwahl. Dazu gehört erst einmal, sich grundsätzlich zu überlegen, welche Laufbahn man anstrebt. Wichtig ist, dass sie sich bewusst macht, wie sie ihr Leben leben möchte und nicht unüberlegt von einer Situation in die nächste stolpert. Wichtig ist auch, einen Plan B zu haben und flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Frauen haben oft die Tendenz, die eigenen Bedürfnisse zu vergessen, sobald sich Nachwuchs ankündigt.“

In der Elternzeit an die berufliche Zukunft denken

So lässt sich die Elternzeit wunderbar für Weiterbildung nutzen. Dem liegt die Erkenntnis des lebenslangen Lernens zugrunde. „Lernen ist nie abgeschlossen, denn die (Arbeits)Welt verändert sich ständig und man muss lernen, damit umzugehen“, so Tangermann. So gehöre während der Elternzeit die Aufrechterhaltung des Kontaktes zum Arbeitsplatz dazu, aber auch die Ideen, sich durch ein Fernstudium oder die Volkshochschule weiterzubilden. Auch Teilzeitarbeit ist während der Elternzeit möglich. „Damit es nicht zu einer Überforderung kommt, muss sich die junge Mutter überlegen, welche Netzwerke sie bilden kann. Gibt es Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn, die sich auch einmal stundenweise um das Baby kümmern können? Der Austausch mit anderen ist wichtig und natürlich auch die Motivation zum Lernen.“
Übrigens: Es kann auch sein, dass die Elternzeit einen Anstoß zu einem beruflichen Neuanfang bietet. Wichtig ist aber, sich umfassend beraten zu lassen.

Ein Vortrag zum Thema Minijob im Haushalt findet am 21. März, 17 Uhr, Altes Rathaus, durch die Stadt Hattingen statt.

Kontakt: Viele Fragen beantwortet das Hattinger Bündnis für Familie, Bahnhofstraße 48, 45225 Hattingen, Juliane Lubisch, Telefon 02324/204-4232 oder j.lubisch@hattingen.de oder Melanie Becker, Telefon 02324/204-4219 oder m.becker@hattingen.de. Kontakt, insbesondere über das Tragetuch, auch unter Denise Tangermann, Telefon 02324/9999750 oder denise@ich-trage.de. Auch die Gleichstellungstelle der Stadt Hattingen kann viele Fragen zu Frauen und Wiedereinstieg in den Beruf beantworten: Erika Beverungen-Gojdka, Telefon 02324/204-3010 oder gleichstellung@hattingen.de

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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