Urteil über Sozial-Leistungen für einen physisch belasteten Menschen

Persönliche Eindrücke aus dem Gerichtssaal
Am Mittwoch, den 15.04.2015 wurde über jahrelang ausstehenden Leistungen für einen physisch belasteten Menschen geurteilt.
Zu Beginn der Verhandlung skizzierte die Vorsitzende Richterin für die beisitzenden Richter die Fallschilderung.

Zuvor war Herr X mehrfach arbeitsunfähig geschrieben worden, weil eine physische Krankheit diagnostiziert worden war. Die Zuständigkeit wechselte vom Jobcenter Märkischer Kreis zum Amt für Grundsicherung. Zuerst bewilligte das Amt die Leistungen, aber als der Mann dann, (wohl aufgrund seiner körperlichen und psychischen Verfassung) seiner Mitwirkung nicht mehr nachkam, hatte man die Leistungen gestrichen. Acht Monate war er dann ohne jeden Leistungsbezug. Man hatte gar nicht versucht, sich gründlich über die Sachlage im Klaren zu werden, routinemäßig wurde erst einmal jede Leistung eingestellt, anstatt dem Mann zu helfen. Das Amt für Grundsicherung hatte hinreichend Kenntnis über seinen gesundheitlichen Zustand. Trotzdem forderte man immer weiter.

Ungeachtet der vorliegenden Tatsachen versuchte man offensichtlich mal wieder Gelder zu Lasten Bedürftiger einzusparen um dann später lieber noch mehr Steuergelder zu verschwenden in dem man vermeidbare Gerichtsprozesse führt.

2010 kam er in Kontakt mit dem Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn. Durch die Unterstützung eines Rechtsanwalts konnten zunächst die Räumungsklage sowie die Stromsperre abgewendet werden. Die Nachzahlung der Regelleistungen wurde ihm jedoch weiterhin verwehrt. Damit wurde eine Klage unumgänglich.
In einer ersten Verhandlung kam es zu keiner Einigung und in einem Folgetermin ohne anwaltliche Vertretung hatte die Stadt Iserlohn eine Einmalzahlung von 250,00 € für acht Monate angeboten, obwohl zu der Zeit der monatliche Regelsatz bei 359,00 € lag.

Am 15.04.2015 wurde dann ein Vergleich geschlossen. Der Vertreter der Stadt Iserlohn, Herr Lindemann, wollte den Geschädigten mit einmalig 100,00 Euro abspeisen. Diesen Vorschlag empfand ich als Missachtung und Entwürdigung. Die Vorsitzende Richterin offensichtlich auch. Schließlich setze sich der Anwalt durch. Er warf den Vertretern der Stadt Iserlohn vor eine weitere Klage und damit Folgekosten provozieren zu wollen. Schließlich einigte man sich auf den Vorschlag der Richterin und sagte dem Kläger eine Zahlung von 1.200,00 zu.
Mein Eindruck von den Vertretern der Stadt ist: Da wurde geschachert wie auch dem Basar. Aber es ging um die sozialen Rechte eines Menschen in einem angeblichen „Sozialstaat“. Was für eine Missachtung der Menschenrechte!

Autor:

Klaus Brieger aus Iserlohn

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