Recht auf Weiterbildung für Beschäftigte gefordert

Seminare halten die Beschäftigten fit im Beruf. Gerade in der digitalen Wirtschaft sei Weiterqualifizierung ein Muss, sagt die NGG. Die Gewerkschaft setzt sich für gesetzlich verankertes „Recht auf Weiterbildung“ ein. | Foto: NGG
  • Seminare halten die Beschäftigten fit im Beruf. Gerade in der digitalen Wirtschaft sei Weiterqualifizierung ein Muss, sagt die NGG. Die Gewerkschaft setzt sich für gesetzlich verankertes „Recht auf Weiterbildung“ ein.
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Jobs in Herne zukunftsfest machen: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert eine „Qualifizierungsoffensive“ für heimische Beschäftigte. Denn nach Schätzungen des aktuellen Mikrozensus haben im Jahr 2015 lediglich rund 9000 Berufstätige in Herne an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen - das sind etwa 15 Prozent aller Berufstätigen.

„Hier ist noch deutlich Luft nach oben“, sagt Yvonne Sachtje. Die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet fordert ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf Weiterbildung. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Arbeitswelt sei dies eine entscheidende Voraussetzung, um die Beschäftigten auf dem neuesten Stand zu halten.

„Vom Umgang mit neuer Software bis hin zu mehr Teamkompetenz steigen die Anforderungen in fast allen Berufen“, betont Sachtje. Ob Fremdsprachenkenntnisse bei der Hotelfachfrau oder die automatisierte Warenbestellung in der Lebensmittelindustrie - von den Beschäftigten werde verlangt, ständig auf dem Laufenden zu sein. Der klassische Bildungsurlaub reiche hier nicht aus. Und nicht jeder schaffe es nach Feierabend, noch aufs Berufskolleg oder zum VHS-Kurs zu gehen. Per Gesetz lasse sich ein bezahltes „lebenslanges Lernen“ viel stärker in den Berufsalltag einbinden.

Dabei seien auch die Arbeitgeber gefordert, die von gut qualifizierten Mitarbeitern nur profitieren können. Auch im Handwerk dürfe „Digitale Kompetenz“ deshalb kein Fremdwort mehr sein. Der sichere Umgang mit neuen Technologien werde zunehmend genauso wichtig wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Besonderen Nachholbedarf gibt es bei den ungelernten Beschäftigten. Sie nehmen bislang nur selten an Weiterbildungen teil. Ein verbrieftes Recht auf Qualifizierung käme ihnen besonders zugute.

Quelle: NGG

Autor:

Wochenblatt Herne aus Herne

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