Gutes Ende für Stadtmarketing: Gericht weist Klage ab

Ein solches Zelt sollte dem Sechstage-Rennen auf dem Kirmesplatz in Crange Raum bieten. Es kam nie dazu.  Foto. Veranstalter
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  • Ein solches Zelt sollte dem Sechstage-Rennen auf dem Kirmesplatz in Crange Raum bieten. Es kam nie dazu. Foto. Veranstalter
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Aus einem Sechstage-Rennen kann eine (fast) unendliche Geschichte werden. Doch jetzt hat sie ihr Ende gefunden. Stadtmarketing Herne braucht keinen Schadensersatz an BZ-Event zu zahlen, die Firma, die 2011 den Cranger Kirmesplatz zum Mekka der Radsport-Fans machen wollte, – und damit scheiterte. Das bestätigt Holger Wennrich, Geschäftsführer der Stadtmarketing-Gesellschaft (SMH) , auf Nachfrage des Wochenblattes.

Sechstage-
Rennen

Exakt acht Minuten habe die Verhandlung am 5. März vor dem Landgericht Bochum gedauert, sagt Holger Wennrich. Dann habe der Richter die Klage auf 230.000 Euro Schadensersatz kostenpflichtig abgewiesen, die der Insolvenzverwalter von BZ-Event eingereicht hatte.
Bis dann ein sicher weit hörbares Aufatmen durch die Räume der Stadtmarketing-Gesellschaft ging, hat es aber noch etwas gedauert. Dem Anwalt des inzwischen zahlungsunfähigen Gladbecker Unternehmens der Eheleute Birgit und Michael Zurhausen stand ein Gang in die nächsthöhere Instanz offen.
„Jetzt aber ist die Frist abgelaufen, das Kapitel Sechstage-Rennen auf dem Cranger Kirmesplatz für uns damit abgeschlossen“, freut sich Wennrich. Die Rückstellung für eine mögliche Niederlage könne aufgelöst werden.
Ursprünglich waren es einmal sogar 1,2 Millionen Euro, die Michael Zurhausen als Ausgleich für die ihm entgangenen Einnahmen und Kosten der geplanten Zelt-Veranstaltung mit Mallorca-Schlagergrößen im Beiprogramm haben wollte.
Die Veranstaltung hatte er dann selbst Anfang März 2011 abgesagt, wenige Wochen vor dem geplanten Start. Als Grund nannte er immer höhere Anforderungen der Stadt, beispielsweise an den Lärmschutz.
Es sei von ihm bis dahin nicht einmal ein Antrag auf Genehmigung der Veranstaltung gestellt worden, hielten Stadtmarketing und Ordnungsbehörde dagegen.
Man werde nun prüfen lassen, ob es Sinn macht, eine Erstattung der entstandenen Kosten von der insolventen Agentur einzufordern, sagt Wennrich.

Autor:

Rainer Rüsing aus Herne

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