Frage der Woche: Information oder Werbung – Wer darf und wie über eine Abtreibung informieren?

Proklamationsmarsch im Jahr 1990 unter dem Motto "Du sollst leben". Auch heute gibt es Streit um Schwangerschaftsabbrüche. | Foto: Bundesarchiv, Bild 183-1990-1121-008 / Link, Hubert / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
  • Proklamationsmarsch im Jahr 1990 unter dem Motto "Du sollst leben". Auch heute gibt es Streit um Schwangerschaftsabbrüche.
  • Foto: Bundesarchiv, Bild 183-1990-1121-008 / Link, Hubert / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
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Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches steht für ein Verbot, um das in den letzten Wochen vehement gestritten wird. Dürfen Ärztinnen und Ärzte - und in welchem Umfang dürfen sie - Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellen?

 
Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass sich strafbar macht, wer öffentlich, zum eigenen Vorteil oder sittenwidrig eigene oder fremde Dienstleistungen zum Abbruch einer Schwangerschaft bewirbt oder ankündigt. Ende des vergangenen Jahres war eine Ärztin aus Gießen vom ansässigen Amtsgericht zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite für Schwangerschaftsabbrüche geworben habe.

Wer darf informieren?

Begründet wurde das Urteil sinngemäß so: Die Abtreibung eines Fötus' sei kein Routineeingriff, so wie etwa das Entfernen des Blinddarms. Es sei eine Frage von Leben und Tod und somit nichts, das auf gewerblichen Internetseiten feilgeboten werden dürfe. Zuspruch erhielt der Richtspruch unter anderem auch aus kirchlichen Kreisen. Es sei nicht die Aufgabe von Medizinern, über einen Schwangerschaftsabbruch zu informieren, sondern die der unabhängigen Beratungsstellen. (Mehr)

Einschränkung der Berufsfreiheit?

Kritik äußerten hingegen Frauenrechtsbewegungen sowie Politikerinnen und Politiker aus dem linken liberalen Spektrum. Das Werbeverbot sei in der Realität mehr als das, nämlich ein Informationsverbot. Schwangeren Frauen hätten es schwer, sich unabhängig über einen Abbruch der Schwangerschaft beraten zu lassen und zögen daher riskantere und illegale Auswege in Betracht. Auch in der Ärzteschaft hat sich ein Widerstand gegen die Gesetzeslage formiert. Sie wittert eine Einschränkung der freien Ausübung ihres Berufs.

In dieser Woche möchten wir von euch gern wissen, wie ihr das Gesetz bewertet. Muss das Werbeverbot gelockert werden oder gar völlig neu erarbeitet werden? Oder hat sich das Gesetz bewährt und sollte erhalten bleiben? Wir freuen uns auf das Gespräch mit euch.

Hintergrund: die Frage der Woche
Die Frage der Woche ist wieder da. Denn wir interessieren uns für Euer Wissen, Eure Meinungen, Eure Fantasie. Lasst uns Erfahrungen und Erkenntnisse austauschen - und beim Plausch darüber ein wenig Spaß haben - los geht's!

Autor:

Jens Steinmann aus Herne

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