Mehr Geld in der Lohntüte

Die letzte Lohnabrechnung sollte nochmal genau geprüft werden. Minijobber, die den Mindestlohn bekommen, verdienen seit diesem Jahr 34 Cent mehr pro Stunde.
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Augen auf beim Mindestlohn: Wer einen Minijob hat und dabei den Mindestlohn bekommt, sollte die letzte Lohnabrechnung besonders genau prüfen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Der Grund: Zum Januar ist der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro gestiegen.

„Für geringfügig Beschäftigte heißt das: entweder weniger arbeiten – oder mehr verdienen“, erklärt NGG-Geschäftsführerin Yvonne Sachtje. Eine 450-Euro-Kraft müsse nun zwei Stunden pro Monat weniger arbeiten um auf den gleichen Verdienst zu kommen. Mindestlohn-Verdienern mit zehn Wochenstunden stünden am Monatsende knapp 14 Euro mehr zu.

Nach Angaben der Arbeitsagentur gab es in Herne zuletzt rund 10.300 geringfügig Beschäftigte – 980 davon allein im Gastgewerbe. „Die Gastro-Beschäftigten müssen jedoch mehr als die gesetzlichen 8,84 Euro bekommen. Ihnen stehen neun Euro pro Stunde zu“, betont Sachtje. Denn für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe hat die NGG im vergangenen Jahr einen speziellen Branchenmindestlohn durchgesetzt.

NGG plädiert für mehr Kontrollen in Betrieben

Allzu oft gelte der Mindestlohn aber nur auf dem Papier. Noch immer würden viele Chefs tricksen, obwohl das illegal sei. So kam eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zu dem Ergebnis: Im Jahr 2015, als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, verdiente knapp die Hälfte der Minijobber weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro.

„Es kann nicht sein, dass die Lohnuntergrenze von so vielen Firmen umgangen wird“, bemängelt die NGG Ruhrgebiet. Dies sei nicht nur ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz, sondern auch ein „Schlag ins Gesicht“ vieler Beschäftigter, deren Einkommen damit erstmals spürbar steigen sollten. Die NGG hatte sich seit vielen Jahren für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eingesetzt.

Zusätzlich zum Lohn-Check plädiert die Gewerkschaft für mehr Mindestlohn-Kontrollen in den Betrieben. Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll müsse ihr Personal dafür kräftig aufstocken, fordert Sachtje. Wer ein Gesetz verabschiede, müsse auch dafür sorgen, dass es umgesetzt wird. Nur so könne man schwarzen Schafen wirksam das Handwerk legen.

Quelle: NGG

Autor:

Wochenblatt Herne aus Herne

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