Sozialwahl 2017 auch für Bochum entscheidend

Sozialwahl 2017 auch entscheidend für Bochum
Ehrenamtliche Versichertenberater werden neu benannt – DAK-Bezirksleiter Michael Winking will Service fortführen

Bochum, 13.05.2017.
Seit 18 Jahren bereits ist Bochums DAK-Bezirksleiter Vertrieb, Michael Winking, ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, und zudem auch inzwischen Mitglied im dortigen Widerspruchsausschuss.

Winking ist einer von rund 2.600 „Ehrenamtlern“ und hat die Aufgabe, sich der Belange der Versicherten in Rentenangelegenheiten anzunehmen. Er kümmert sich um die Anliegen der Versicherten, nimmt Anträge auf und lässt beim zuständigen Rentenversicherungsträger den gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen. Die Versichertenberater werden immer im Anschluss an die Sozialwahl berufen. Die oft wenig beachtete Sozialwahl ist somit in diesem Jahr entscheidend auch für den Service in Bochum.

Die Versichertenberater nehmen jährlich mehr als 200.000 Rentenanträge sowie Anträge auf Klärung des persönlichen Versicherungskontos auf. Sie beraten in rund einer Millionen Fälle. Diese Serviceleistungen sind für die Versicherten und Rentner kostenfrei. Als Teil der Selbstverwaltung arbeiten die Versichertenberaterinnen und -berater unentgeltlich. Sie werden von der Vertreterversammlung ihres Rentenversicherungsträgers für dieses Ehrenamt ernannt. „Die Vertreterversammlung wird in Kürze bei der Sozialwahl 2017 neu gewählt. Ich hoffe, dass möglichst viele Menschen in Bochum wählen und somit über die Geschicke mitentscheiden,“ so Bochums DAK-Vertriebschef. „Auch das Parlament der DAK-Gesundheit, der Verwaltungsrat, wird bei der anstehenden Sozialwahl neu gewählt,“ betont Michael Winking, der bei der diesjährigen Sozialwahl für die Liste 1 / BfA-/DRV – Interessengemeinschaft antritt.

Drittgrößte Wahl in Deutschland
Mehr als 51 Millionen Versicherte bestimmen bei der Sozialwahl darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in den jeweiligen Parlamenten sitzt und dort die wichtigen Entscheidungen trifft. Denn die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Das heißt, Versicherte und ihre Arbeitgeber haben ihre eigenen Parlamente. Diese beschließen über den Haushalt, über die Gestaltung neuer Leistungen, berufen den Vorstand und entscheiden beispielsweise auch über Fusionen. Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen.

Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte und Rentner ihren ehrenamtlichen Vertretern in der Selbstverwaltung den Rücken. Sie machen von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch: Bei der Sozialwahl geht es um ihre Rente, ihre Gesundheitsversorgung und damit auch um ihre Zukunft und die ihrer Kinder. Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen Bestandteil der Demokratie in Deutschland verankert. Sie ist seit 1953 bewährt und trägt zur Leistungsfähigkeit Deutschlands und zum sozialen Frieden bei.

Mehr Information finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sozialwahl und unter www.dak.de/sozialwahl im Internet.

Autor:

Michael Winking aus Herne

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