24 Personen eingebürgert

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Seit Donnerstag haben 24 Hertener Bürgerinnen und Bürger offiziell die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Rahmen einer Einbürgerungsveranstaltung im Rathaus überreichte ihnen Dirk Sopka, Fachbereichsleiter für Familie, Jugend und Soziales, die Einbürgerungsurkunden. In der feierlichen Zeremonie bekannten sich die Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber zur freiheitlich demokratisches Grundordnung.

Bevor die Bewerberinnen und Bewerber endlich ihre Urkunden in den Händen halten können, durchlaufen sie ein umfangreiches Verfahren.

Voraussetzungen

Personen können die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie seit mindestens acht Jahren im Bundesgebiet leben und eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis haben. Wichtig ist auch der Nachweis, dass diese Personen ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Leistungen bestreiten können. Weitere Voraussetzungen sind: ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1), die schriftliche Erklärung, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen und Straffreiheit.

Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber müssen „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachweisen. Ein deutscher Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule oder eine abgeschlossene Berufsausbildung genügt als Nachweis. Ansonsten müssen Bewerberinnen und Bewerber einen Einbürgerungstest machen.

Weitere Informationen

Bei der Einbürgerungsbehörde im Rathaus der Stadt Herten erfahren Bewerberinnen und Bewerber persönlich, welche Voraussetzungen sie für eine Einbürgerung erfüllen müssen. Interessierte erfahren dort auch, wo sie den Einbürgerungstest machen können. Um Wartezeiten zu vermeiden empfiehlt es sich, einen Termin mit der Einbürgerungsbehörde zu vereinbaren. Weitere Infos finden Interessierte auf der städtischen Homepage

Autor:

XY Z aus Sonsbeck

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