Straßenstrich Herten: Sperrgebiets-Verordnung gilt ab 5. Januar 2015

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Die Bezirksregierung Münster hat über den Antrag der Städte Gelsenkirchen und Herten auf Errichtung einer Sperrgebiets-Verordnung positiv entschieden. Das teilt die Pressestelle der Stadt Herten mit.

Dies war zum Schutz der Jugend und des Öffentlichen Anstands erforderlich, weil sich auf dem Straßenzug der Münster- und der Gelsenkirchener Straße ein „Straßenstrich“ etabliert hat, auf dem zeitweise bis zu 30 Prostituierte ihre Dienste angeboten haben. Die damit einhergehenden Umstände machten nun ein Handeln unumgänglich.

Im Winter bis 20 Uhr

Ab 5.Januar gilt für Teile der Städte Gelsenkirchen und Herten während der Tagesstunden von 6 bis 20 Uhr Winterzeit und 6 bis 22 Uhr Sommerzeit ein Verbot der öffentlichen Prostitution. Die auf beiden Stadtgebieten bereits bestehenden Sperrgebietsverordnungen sind von der neuen Entscheidung unberührt.

Rechtzeitig zum 5. Januar 2015 werden beide Kommunen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ordnungsdiensten und der Polizei auf die betroffenen Frauen zugehen und sie über die neue Situation informieren. Dazu werden derzeit Informationsblätter in verschiedenen Sprachen hergestellt, die dann ausgehändigt werden sollen. Auch Beratungsangebote werden bereitgehalten.
Gelsenkirchens Rechtsdezernent Dr. Christopher Schmitt und Matthias Steck, Beigeordneter der Stadt Herten, sind sich einig: „Im Mittelpunkt der Bemühungen unserer Städte steht eine für alle Beteiligten verträgliche Lösung. An erster Stelle steht allerdings der Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Dabei kommt dem Jugendschutz eine besondere Bedeutung zu. Wir befinden uns jetzt auf einem guten Weg.“
Das zuvor von den beiden Kommunen auf den Weg gebrachte Bündel von kurzfristigen Maßnahmen hatte leider die zunehmende Verschmutzung der Aufenthaltsorte der Prostituierten sowie aggressives Verhalten und auffälliges „Werben“ gegenüber Passanten nicht nachhaltig eindämmen können.

Die Verwaltungen der Städte Gelsenkirchen und Herten arbeiten weiterhin gemeinsam in einem Arbeitskreis an der Einrichtung eines abgegrenzten Kontaktbereichs.

Regelung ein Zwischenschritt

Da die Realisierung eines solchen Bereichs, wie er etwa in Essen oder Bonn eingerichtet ist, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, halten beide Städte die jetzt vorgeschlagene Regelung als Zwischenschritt für unbedingt notwendig und begrüßen die Entscheidung der Bezirksregierung Münster.
Die Grenzen des Sperrbezirks II verlaufen in nördlicher Richtung entlang der Landstraße L 622 von Recklinghausen-Hochlar nach Gelsenkirchen-Resse über die Akkoallee, Kaiserstraße, Konrad-Adenauer-Straße, den Resser Weg und die Recklinghäuser Straße.
Westlich verläuft der Sperrbezirk II an der Stadtgrenze Gelsenkirchen, östliche an der Stadtgrenze Recklinghausen. Südlich endet der Sperrbezirk an der Stadtgrenze Herne.

Autor:

Lokalkompass Herten aus Herten

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