Evtl. PAK-Belastungen, Teil III: Welche Prüfungen wurden von der zuständigen Umweltbehörde im Bereich des „Kindergartens - Sternschuppe“ untersucht?

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Anfrage nach § 15 der GeschO. des Rates der Stadt Herten
Betreff: „evtl. PAK-Belastungen und evtl. Benzol-Belastungen“
Herten, den 13.11.2015

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit bitte ich Sie, mir folgende Punkte zu beantworten.

Laut Aussage unseres Baurates und ersten Beigeordneten wurde mir in der AStU-Sitzung am 12. Nov. 2015 mitgeteilt, dass die Untere Umweltbehörde des Kreises Recklinghausen (Landratsamt) zuständig sei, um Prüfungen anzuordnen, über evtl. polozyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK-Belastungen) sowie evtl. Benzol-Belastungen von der ehem. Kokerei- und Zeche Westerholt und - nicht - Ihre Behörde: das Hertener Umweltamt.
In der o.g. Sitzung wurde eindeutig von Herrn Baurat und vom Fachbereichsleiter bestätigt, dass die Hertener Umweltbehörde für gewisse o.g. Umweltprobleme weder die ausreichenden Fachkenntnisse noch die Zuständigkeit hat.

Frage:
1. Trifft die o.g. Aussage von Herrn Baurat und ersten Beigeordneten zu?
2. Welche Prüfungen wurden von der zuständigen Umweltbehörde im Bereich des „Kindergartens - Sternschuppe“ untersucht?
3. Gab es Untersuchungen über evtl. polozyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK-Belastungen) sowie evtl. Benzol-Belastungen von der ehem. Kokerei- und Zeche Westerholt auf der Ringstraße im Bereich des „Kindergartens - Sternschnuppe“ in Herten-Westerholt?
4. Falls „nein“ warum nicht?
5. Falls „ja“ welche Werte wurden ermittelt, wie hoch sind die jeweiligen evtl. o.g. Belastungen?
6. Im welchen Bereich liegen die o.g. evtl. Belastungen der Streufelder?
7. In welcher Richtung fließt das Grundwasser von der ehem. Kokerei- und Zeche Westerholt?
8. In welcher Größenordnung werden die o.g. Schadstoffe vorangetrieben?
9. Kann die Größenordnung der o.g. Schadstoffe gestoppt werden?
10. Wie wurde die Fließgeschwindigkeit der o.g. Belastungen bewertet?
11. Welche Kosten werden für die o.g. Beseitigungsmaßnahmen benötigt?
12. In welchem evtl. Ausmaß ist das Grundwasser durch die o.g. Schadstoffe belastet?
13. Für welchen Aufgabenbereich ist die Hertener Umweltbehörde zuständig, wenn sie für o.g. Umweltprobleme nicht zuständig ist, sich mit der Fachthematik in den Fachausschuss - AStU absolut nicht auskennt, sodass Ratsmitglieder von o.g. Personen auf spezifische Umweltfragen keine Antworten erhalten?
14. Ist die o.g. Umweltbehörde der Stadt Herten mit der Thematik Umweltangelegenheiten überfordert?
15. Zu Frage 14: Fehlt ihnen, Herr Bürgermeister, qualifiziertes Fachpersonal?
16. Ist die Hertener Umweltbehörde überflüssig, wenn der Kreis Recklinghausen und die Bezirksregierung Arnsberg die Zuständigkeit haben?
17. Welche Lohn- und Gehaltkosten kann der Kämmerer 2016 einsparen, wenn die o.g. Missstände der Hertener Umweltbehörde nicht abgeholfen werden können?
18. Welche Kosten kommen auf die Steuerzahler der o.g. Schadstoffbelastungen zusätzlich zu?
19. Wie schätzen Sie, Herr Bürgermeister, die darauf folgenden Krankheiten mit den o.g. Schadstoffbelastungen der Hertener Bevölkerung ein?
20. Welche zusätzlichen Kosten der Krankenkassenbeiträge dürfen Beitragszahler/innen für die o.g. Problematik der Stadt Herten erwarten, Herr Bürgermeister?
21. Wenn die Umweltprobleme der Stadt Herten in der AStU-Sitzung nicht eindeutig geklärt werden können, warum gibt es diese o.g. Sitzung, Herr Bürgermeister?

Mit freundlichen Grüßen
Udo Surmann
(Ratsherr)

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Autor:

Udo Surmann aus Herten

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