War es eine Mogelpackung von der Hertener-SPD???

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„Offener Brief“
Anfrage Berufsbezeichnung für die Bürgermeisterwahl am 22. Mai 2016

Sehr geehrter Herr Wahlleiter,

bei den Kommunalwahlen 2014 wurden meine erworbenen Berufsbezeichnungen auf dem Stimmzettel gestrichen, stattdessen wurde als Berufsbezeichnung „Rentner“
auf den Wahlunterlagen - Stimmzettel - gedruckt.

Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf,
auf dem Stimmzettel der jeweiligen Wahlen,
- Einsicht zu nehmen - was die Person im Leben geschaffen hat und welche Voraussetzung gegeben sind
um ein derartiges Amt auszuführen.

Als Bürgermeisterkandidat 2016 der PARTEILOSE WG „BRD“ bin ich - nicht - damit einverstanden, dass man Berufsbezeichnungen - nicht - anerkennt, sondern lediglich „Rentner“ einträgt, eine Berufsgruppe die es in der BRD - nicht - gibt.

Anmerkung:
Auf dem gesetzlichen Formblatt welches ihr Wahlamt mir ausgehändigte
Anlage 11d Zu § 75b Abs. 2 KWahlO steht eindeutig: - Beruf -

Aus Sicht der längsten Zeitbegrenzungen meiner letzten ausführten Berufe sind folgende:
1, 2, und 3.

Die korrekten Berufsbezeichnungen lauten:

1) Im Bauwesen (Industriebau) u.a. Gesellschafter:
Oberpolier-Bauleiter
2) Vorletzte Tätigkeit:
Selbständiger-Einzelhandelskaufmann
3) Letzte Tätigkeit:
Geschäftsführer

Bitte wählen Sie eine Berufsgruppe aus, sodass die korrekte Berufsbezeichnung plus i.R.
bei der Wahl am 28. Jan. 2016 der PARTEILOSE WG „BRD“ auf den von Ihnen ausgehändigten Wahlunterlagen eintragen werden kann, sodass diese - nicht - über eine Vertrauensperson,
wie bei der letzten Kommunalwahl 2014 verändert wird,
sodass es erneut - nicht - zu Unstimmigkeiten führt.

Des Weiteren würde mich interessieren und bitte um eine schriftliche Behördliche Auskunft,
wie unser Bürgermeister Herr Dr. Uli P......, zu seinen Wahlen 2004, 2009 und 2014 im Verzeichnis des Bürgerbüros „Meldeamt der Stadt Herten“ gemeldet war.

Dr. Ulrich P...... oder Dr. Uli P...... .

Gab es evtl. eine Änderung, wenn „ja“, welche und mit welchem Datum?

Falls „ja“ welche gesetzliche Ausnahmeregelung gab es für eine evtl. Namensänderung?
Falls „nein“ warum wurde o.g. evtl. gestattet, wer trägt dafür die Verantwortung?

Dem Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Herten am 26. September 2004, am 30. August 2009 sowie am 25. Mai 2014 war zu entnehmen:
P......, Uli, Dr.

Die Hertener Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass die Wahlunterlagen korrekt in Ihrem Amt überprüft und dementsprechend behördlich eingetragen wurden.

Eine Kopie von 2004 und 2009 der Stimmzettel ist beiliegend,
falls nötig wird eine Kopie vom Stimmzettel 2014 nachgereicht.

Ich bitte Sie höflichst, mir bis zum 27. Jan. 2016 eine schriftliche Mitteilung in meinem Postfach des Hertener Rathauses oder an o.g. Adresse zu zustellen.

Für die Bearbeitung im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Surmann
(Ratsherr)

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Autor:

Udo Surmann aus Herten

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