Im Rahmen der Westerholter Gesundheitsgespräche im Gertrudis-Hospital Westerholt erfahren Laien Wissenswertes zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Referent ist Rechtsanwalt und Notar Gisbert Bultmann, Fachanwalt für Familienrecht, Erbrecht. Die Teilnahme an dem Gesprächsabend am Donnerstag, 21. Januar, um 19 Uhr ist kosten- und anmeldefrei.
Hintergrund: Wenn Ehepartner, Eltern oder Kinder so schwer erkranken, dass sie nicht mehr über sich selbst bestimmen können, dann sind Angehörige nicht automatisch die Entscheidungs-Bevollmächtigten. Es kann durchaus passieren, dass ein Vormundschaftsgericht eine Betreuung einrichtet und unter Umständen einen Betreuer bestimmt, der nicht aus der Familie stammt. Damit dies nicht passieren kann, gibt es die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht. Doch was ist das überhaupt? Wer füllt sie aus und vor allem: Wie setzt man sie richtig auf und was muss man berücksichtigen? Wann macht es Sinn, diese Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu kombinieren? Der Referent gibt ausführliche Antworten auf all diese Fragen.
Damit das Leben gelingt
Mitveranstalter des Informationsabends ist die Bergkloster Stiftung SMMP. Die Stiftung unterstützt die Arbeit der Ordensgemeinschaft in ihren nationalen und internationalen Projekten. Schwester Adelgundis Pastusiak, Erbschaftsbeauftragte und Spenderbetreuerin, sowie Stiftungsreferentin Heike Schmidt-Teige berichten über das Stiftungswirken und mögliche Unterstützungsformen.
Anhand konkreter Beispiele zeigen sie, was bereits bewirkt werden konnte - eine kleine Erfolgsgeschichte, damit Leben gelingt.
Die kostenfreie Veranstaltung findet am Donnerstag, 21. Januar 2016, um 19 Uhr im Gertrudis-Hospital Westerholt im Hörsaal der Krankenpflegeschule statt.
Autor:Lokalkompass Herten aus Herten |
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