Das Langenfelder Fundbüro räumt den Keller aus.
Zur Versteigerung im Mai kommen ca. 50 Fahrräder unter den Hammer.
Dabei sind Kinderräder, Damen- und Herrenräder.
Gefundene Fahrräder, bzw. alle Fundsachen werden von der
Stadtverwaltung sechs Monate aufbewahrt, um sie an den Eigentümer auszuhändigen.
Nach der Sechs-Monatsfrist kann der Finderanspruch geltend
gemacht werden, wenn gewünscht erhält der oder die Finder/in
die Fundsache.
Fahrräder, die nicht durch den Eigentümer oder den Finder abgeholt
werden, kommen in die städtische Versteigerung, die in der Regel
zwei Mal im Jahr stattfindet. Bei der letzten Ver-steigerung im Mai 2014
kamen Fahrräder von 6 Euro bis zu 210 Euro unter den Hammer.
Auch in diesem Jahr warten wieder viele gute Fahrräder auf einen neuen Eigentümer.
Die nächste Versteigerung findet am Samstag, 9. Mai 2015,
an den Fahrradständern im Eingangsbereich des Rathauses statt.
Ab 12.30 Uhr können die Fahrräder besichtigt werden,
bevor dann um 13 Uhr die eigentliche Versteigerung beginnt.
Versteigerungsbedingungen: Der Zuschlag gem. § 156 BGB ergeht
an den Meistbietenden nach dreimaligen Aufruf des Gebotes.
Die zugeschlagene Sache wird nur unter Vorlage eines Ausweises / Passes und gegen Barzahlung (in Euro) ausgehändigt.
Auf die ersteigerten Fundstücke gibt es keinen Anspruch auf
Gewährleistung aufgrund eines Mangels. Die Versteigerung
findet bei jedem Wetter statt, da die Versteigerungsfläche überdacht ist.
Kontakt:
E-Mail: fundbuero@langenfeld.de
www.langenfeld.de (unter Bürgerservice/Fundbüro)
Tel.: 02173 / 794 4444
Autor:Jürgen Spathmann aus Hilden |
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