Ordnungswidrigkeit oder Sozialleistungsbetrug
Jobcenter in zehn Fällen betrogen. Bewährungsstrafe für alleinerziehende Frau.

Am 15.01.2015 berichtete Cornelia Merkel vom <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.beispielklagen.de/IFG098/2015_01_15_Jobcenter_in_zehn_Faellen_betrogen.pdf">Iserlohner Kreisanzeiger (IKZ)</a> über ein weiteres Strafverfahren in einem Fall von Sozialleistungsbetrug beim Jobcenter Märkischer Kreis.

Sie schreibt:
„Mit einer Bewährungsstrafe davon kam gestern eine 46-jährige Iserlohnerin. Die alleinerziehende Mutter eines Kindes musste sich wegen Arbeitsamtbetruges vor dem Schöffengericht verantworten. Durch ihre Pflichtverteidigerin ließ die Angeklagte die Vorwürfe einräumen.
Demnach hat die arbeitslose Zahnarzthelferin von Anfang 2009 bis April 2014 Leistungen vom Jobcenter bezogen und Nebeneinkünfte für Aushilfstätigkeiten nicht vollständig angegeben. Teilweise verschleierte sie diese, indem sie sich die Zusatzverdienste aufs Konto ihrer Mutter auszahlen ließ. Dadurch seien laut Anklage rund 6000 Euro zu Unrecht an sie gezahlt worden.“

Der Beitrag wirft weitere Fragen auf.

Diese Ausführungen beschreiben zunächst unzweifelhaft Sozialleistungsbetrug. Und anders als die medienwirksam verniedlichten „Steuersünderlein“ zieht der Begriff Sozialleistungs-Betrug „klare Kante“. Selbst eine Bezeichnung wie z.B. „Armutskriminelle“ könnte möglicherweise noch Verständnis erregen.

Eine Pflichtverteidigerin wird mit der blutleeren Aussage zitiert:
„Die Angeklagte hat das Geld nicht für sich verbraucht.“ „Sie hat es für ihr krankes Kind getan, dem sie mal was Besonderes bieten wollte" . . .

Interessanter wäre es gewesen die nüchternen Fakten zu hinterfragen. Die Rede ist immerhin von 6000 Euro behaupteter Überzahlung in ca. 61 Monaten. Bei genannten zehn Einzelstraftaten bedeutet dies einen durchschnittlichen Schadenswert von je 600,00 € im Monat. Das wäre eine ziemlich hohe Summe, falls die Freibeträge rechtskonform nach dem SGB II ermittelt worden wären. Aber als Zahnartzhelferin in Aushilfe . . . ?

Auch interessant wäre, zu erfahren, wie alt das Kind ist. Möglicherweise bestand ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungskosten. Außerdem hätten dem Kind seit April 2010 Leistungen nach dem Bildungspaket (BUT) zugestanden. Ob das Jobcenter hier der Aufklärungs- und Informationspflicht nachgekommen ist?

Über welche Schadenssumme reden wir wohl tatsächlich, wenn die unrechtmäßig vorenthaltenen Leistungen der Angeklagten, gegen die vorenthaltenen Leistungen durch Falschberatung im Jobcenter aufgerechnet würden?

„Das Schöffengericht verurteilte die Iserlohnerin wegen gewerbsmäßigen Betruges in zehn Fällen zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 10 Monaten. Die Angeklagte habe „die Nebeneinkünfte über den langen Tatzeitraum von über fünf Jahren nicht angegeben, um sich weitere Einnahmequellen zu sichern", kritisierte Richter Gunter Giesecke von Bergh. Durch ihr Geständnis ersparte die Frau dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme.“

Ein Arzt ist ein Arzt mit abgeschlossenem Studium der Medizin. Aber kein Mensch käme auf die Idee mit Herzproblemen einen Zahnarzt oder Hautarzt aufzusuchen. Ähnliches gilt für Juristen.
Die Komplexität des Sozialrechts ist auch für Zivil- und Strafrichter nicht einfach zu durchdringen. Aus diesem Grund wäre im vorliegend geschilderten Fall die Hinzuziehung eines Sozialrechtlers unerlässlich gewesen.

Schöffen werden von Prozessbeobachtern gern liebevoll als „Wackeldackel“ umschrieben. Meistens/oft verstehen Sie überhaupt nichts, von dem, was verhandelt wird, sitzen ruhig herum und sind fortwährend am Nicken. Damit erfüllen Sie in etwa die Funktion eines Blumenbouquet bei einer Trauerfeier, oder eines Wandbehangs bei einer Politveranstaltung. Dekoration eben.

Es würde mich freuen, wenn die verurteilte Person mir Ihre eigene Version der Geschichte erzählen würde.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.