Polizei-Rat: Schutz vor KO-Tropfen

Die Kreispolizei gibt Empfehlungen für die Karnevalszeit aus:

Grundsätzlich kann die Einhaltung folgender Verhaltensregeln die Gefahr verringern, Opfer einer Straftat im Zusammenhang mit dem Beibringen von "K.O.-Tropfen" zu werden:

- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen
- Getränke bei der Bedienung selbst bestellen und entgegennehmen
- Von Fremden Getränke nur in verschlossenen Originalflaschen
annehmen
- Freundinnen und Freunde sollten sich gegenseitig unterstützen
und aufeinander achten
- Vorsicht und Hilfe sind insbesondere dann geboten, wenn sich
Fremde um eine(n)

hilfsbedürftige(n) Freundin/Freund kümmern und aus dem Raum führen wollen

- Notwendige Unterstützung sollte beim Bedienungs- und
Sicherheitspersonal der Gaststätte

oder gegebenenfalls bei anderen Gästen eingeholt bzw. eingefordert werden

Autor:

Rainer Tüttelmann aus Iserlohn

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