Verfahren wegen Verleumdung gegen Jobcentermitarbeiter eingestellt

Am Montag, den 19.11.2012 wurde eine Frau vor dem Amtsgericht Iserlohn von dem Vorwurf frei gesprochen, unwahre Tatsachen gegen zwei leitende Mitarbeiter des Jobcenters Märkischer Kreis verbreitet zu haben.

Der Frau war zuvor von der vorsitzenden Richterin die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage eines Bußgeldes in Höhe von 200,00 € angeboten worden. Als die Angeschuldigte dies ablehnte, musste das Verfahren offiziell eröffnet werden. Die Frau legte ein ärztliches Gutachten vor und begründete damit den Antrag auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Nachdem zunächst die Personalien aufgenommen wurden, verlas der Staatsanwalt die Klageschrift. Der Vorwurf lautete auf Verleumdung (§ 187 StGB), die Behauptung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen, zur Verächtlichmachung oder Herabwürdigung in der öffentlichen Meinung.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft fußten auf Ausführungen der Frau aus Schriftsätzen aus einer Verfahrensakte vom Sozialgericht Dortmund. (Az.: S 27 AS 5640/10)

Die in den Zitaten als Verleumdung interpretierten Aussagen über die Fach- und Sozialkompetenz der zwei betreffenden Mitarbeiter des Jobcenters Märkischer Kreis hatte die Frau jedoch stets vorsichtig mit den Worten „meines Erachtens nach“ als persönliche Einschätzung umschrieben, und damit, wie sie erklärte, nur von Ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht.

Die Frau war ganz offensichtlich empört darüber, dass die Staatsanwaltschaft nur gegen sie als Hartz IV-Bezieherin strafrechtlich ermittelte. In Ihrer eigenen Anzeige gegen die Jobcenter-Mitarbeiter hatte Sie seinerzeit beantragt, wegen rechtswidriger Überweisung Ihrer Sozialleistungen an einen der Jobcentermitarbeiter zu ermitteln. Diese Anzeige war ohne weitere Prüfung ergebnislos eingestellt worden.

Die Frage an den Staatsanwalt und die vorsitzende Richterin, ob denn diese Akte für die Gesamt-Bewertung hinzugezogen worden seien, wurde verneint.

Nach einer kurzen Beratung wurde das Verfahren ohne Auflagen und Folgekosten eingestellt.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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