Analyse & Konzepte – Göttingen: Erneute Niederlage vor dem Sozialgericht

"Sie können sich wehren, oder sie können sich treten lassen!"
Herbert Masslau

SG Hildesheim, Urteil vom 10.05.2017 - S 39 AS 187/16

Hinweis: Damit ist das KdU-Gutachten für die Optionskommune Landkreis Göttingen
bisher für rechtswidrig ausgeurteilt durch:

LSG Celle, Az.: L 11 AS 953/16 B ER

(bzgl. Stadt Göttingen:) S 26 AS 1597/14, S 26 AS 1698/14, S 26 AS 1699/14, S 26 AS 1804/14, S 26 AS 602/16, S 26 AS 668/16, S 26 AS 1549/16 und (bzgl. Stadt Hann. Münden:) S 26 AS 220/16, S 26 AS 306/16, S 26 AS 307/16, S 26 AS 315/16.
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 23/2017

„Erneut hat der Landkreis Göttingen mit seiner Berechnung von Unterkunftskosten für Sozialleistungsempfänger eine juristische Niederlage kassiert. Das Sozialgericht Hildesheim urteilte in sieben Fällen, dass den Klägern die Kosten der Unterkunft zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von zehn Prozent zu zahlen seien.
[...]
Problematisch ist das aktuell dem Landkreis als Bemessungsgrundlage dienende Mietgutachten der Firma Analyse & Konzepte.“

/www.goettinger-tageblatt.de

"Schlüssiges Konzept Göttingen" zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft im Landkreis Göttingen - Endbericht Stand Februar 2013 - nicht schlüssig . . .

Jobcenter zahlen zu wenig für Mieten

Auch im Märkische Kreis liegt seit etlichen Jahren kein gerichtsfestes Konzept vor.

Sozialleistungsbetrug kennt viele Ausdrucksformen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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