Aufruf zur Mitzeichnung einer Petition zur Abschaffung von Sanktionen gegen Erwerbslose

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Petitionen sind direkte Eingaben oder Gesuche von Bürgern um direkten Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Sie sind ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers.

Jede Stimme zählt, zumindest in der Masse.

Sowohl die Bundesregierung als auch die Bundesagentur für Arbeit ignorieren seit Jahren jeden Einwand gegen die Sanktionspraxis des SGB II. Dabei bleiben sie jeden Nachweis schuldig, dass irgendwelcher Nutzen durch die offene Missachtung des soziokulturellen Existenzminimums erreicht werden kann.

Nachweisbar ist jedoch, dass die Sanktionspraxis der Jobcenter immensen psychischen Druck auf die Erwerbslosen ausübt. Ärzte, Psychologen und Psychiater werden dies sicherlich bestätigen.

Nun hat Inge Hannemann eine neue Petition eingereicht. Die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis zum 18.12.2013. Benötigt werden insgesamt 50.000 Unterschriften.

zur Petition 46483

Während das Strafrecht von der Unschuldsvermutung ausgeht, wird die Kürzung des Existenzminimums ohne Aufschub vollstreckt. Schlimmer noch, viele Sanktionen werden rechtswidrig konstruiert, ohne Rücksicht auf die teils Existenzgefährdenden Konsequenzen.

Beispiele aus dem Jobcenter Märkischer Kreis

Der von mir persönlich verantwortete Internetauftritt www.beispielklagen.de dokumentiert bereits jetzt u.a. fünf rechtswidrige 100%-Sanktionen. Weitere konkrete Klagebeispiele sind in Vorbereitung.

Einige Beispiele aus dem Märkischen Kreis belegen, dass Menschen rücksichtslos bis in die Obdachlosigkeit hinein sanktioniert werden.

Im Jobcenter Hemer wurde kürzlich eine Sanktion ausgesprochen, weil eine Mann nur um eine Terminverschiebung nachgesucht hatte. Er war nachgewiesen zu dieser Zeit in seinem Minijob zur Arbeit eingeteilt. Jetzt muss er bis vor das Sozialgericht ziehen, um sein Recht zu bekommen. Um zehn Euro zu verdienen, soll er nun mehr als einhundert Euro Bußgeld zahlen.

Einem anderen Hemeraner wurde eine Terminverschiebung unter Sanktionsandrohung verweigert. Er hatte sich verabredet eine spezielle Berufsfachmesse in Frankfurt aufzusuchen um Arbeitgeberkontakte herzustellen. Er fuhr nicht. Die nächste Fachmesse ist im nächsten Jahr in Barcelona. Auch das ist nicht erreichbar.
Die beiden Termine beim Jobcenter waren inhaltlich so überflüssig wie nur irgendwas.
Im Menden wurde gegen einen Mann eine 100%-Sanktion vollstreckt. In der Folge fehlt das Geld für drei Monatsmieten. Der Vermieter hat bereits auf das Recht zur Räumungsklage hingewiesen. Den Verantwortlichen beim Jobcenter Märkischer Kreis in Menden ist es offensichtlich gleichgültig, dass auch die Partnerin und das minderjährige Kind von den Existenzbedrohenden Leistungskürzungen mit betroffen sind.

In Nachrodt wurde einer schwangeren Frau eine Sanktion in Aussicht gestellt, weil Sie sich nicht mehr um eine Arbeitsstelle beworben hat, die aufgrund des in Kürze beginnenden Mutterschutzes ohnehin ins Leere gehen würde.

Die Liste solcher Sanktionen könnte ich noch weiter fortschreiben.

Bitte um Mitzeichnung der Petition

Jetzt bitte ich um Mitzeichnung der Petition zur Abschaffung solchen Menschenverachtenden Sanktionen. Danke.

Wer sprechen möchte und Hilfe sucht:

aufRECHT e.V.
Am Bilstein 10-12
58636 Iserlohn
aufrechtev () gmx.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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