Das Jobcenter Märkischer Kreis macht uns obdachlos

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Absurd und menschenverachtend nannte Günter Wallraff das System Jobcenter nach gründlichen Recherchen und etlichen Gesprächen mit Insidern.

Absurd und menschenverachtend würde er vermutlich auch die skandalöse Geschichte von Edgar und Monika Verley aus Balve-Garbeck bezeichnen, denen das Jobcenter Märkischer Kreis seit Jahren übel mitspielt.

Wie die WAZ am 28.06.2015 berichtete, hatte das Ehepaar eine klare Zusage zum Umzug vom Jobcenter erhalten. Der Ehemann leidet an Skelettdysplasie und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Die bisherige Wohnung im zweiten Stockwerk kann er nicht ohne Hilfe verlassen.

Bereits 2014 hatte das Jobcenter Märkischer Kreis dem Ehepaar den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung verweigert, weil die Miete angeblich zu teuer war. Damals hatte das Ehepaar eine behindertengerechte Wohnung in Balve gefunden. Die Warmmiete belief sich damals auf moderate 590,00 Euro. Bereits diese Wohnung hatte die Anforderungen der Angemessenheit des Märkischen Kreises (nach den Vorgaben von 2013) hinreichend erfüllt. Aufgrund der Gehbehinderung besteht ein Anspruch auf eine größere Wohnfläche und damit höhere Kosten der Unterkunft. Außerdem ließen die Besonderheiten dieses speziellen Einzelfalls Raum für weitergehende Entscheidungsfreiräume (Ermessen).

Infolge der fehlenden Zustimmung wurde die Anmietung 2014 vereitelt. Auch das eingeschaltete Sozialgericht verhinderte die Anmietungsfrist trotz eines beschleunigten Klageverfahrens nicht. Immerhin, das Gericht bestätigte in einem Anhörungstermin im Oktober 2014 den Rechtsanspruch der Kläger auf eine barrierefreie Wohnung. Die WAZ berichtete darüber:
Behinderung - Die Träume enden schon im Treppenhaus

Jetzt droht die Obdachlosigkeit

Nachdem das Sozialgericht den grundsätzlichen Anspruch auf eine behindertengerecht ausgestattete Wohnung festgeschrieben hatte und das Ehepaar endlich eine Zustimmung vom Jobcenter Märkischer Kreis für eine andere Wohnung erhalten hatte, wurde die alte Wohnung fristgerecht zum 31.07.2015 gekündigt und die noch erforderlichen Fliesenlegearbeiten in der neuen Wohnung kamen gut voran. Dann der Schock: das Jobcenter zog seine Zustimmung zurück, weil die Sanierungskosten nicht übernommen würden. Beratungskompetenz sieht anders aus.

Jobcenter-Mitarbeiter bewertet Kostenvoranschlag

„Ohne das Geld macht der Fliesenleger nicht weiter – und wir bekommen kein Badezimmer.“ Das Jobcenter lehnte den Kostenvoranschlag des Fliesenlegers über 6.430 Euro ab. „Das ist angeblich billiger zu bekommen, sagt das Jobcenter. Dabei haben wir den Preis schon um 3.000 Euro gedrückt“, so der 43Jährige.
Manche Jobcenter-Mitarbeiter trauen sich was.
Inzwischen ist eine weitere Klage beim Gericht anhängig, um die Renovierungskosten sicherzustellen.

Jobcenter lässt Schwerkranke im Stich

Die Überschrift zu dem Artikel bei gegen-hartz.de setzt klar die Menschen und das konkrete Problem in den Mittelpunkt.

Jobcenter lässt Schwerkranke im Stich

In der Theorie tut dies das Jobcenter Märkischer Kreis sogar auch. Die Geschäftsführung des JobCenters hat eigens ein Leitbild für die eigenen Mitarbeiter entwickelt. Allerdings wurde vorsorglich darauf geachtet, dass nicht die eigenen Mitarbeiter auf dem Werbefoto zu sehen sind, sondern wohl eine fröhliche Studententruppe, und auch der Wiedererkennungswert zwischen Leistungsanspruch und Alltags-Wirklichkeit lässt eher Vertuschungsversuche vermuten . . .

Durch das Jobcenter verursachte Obdachlosigkeit ist kein Einzelfall

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine viel zu große Zahl von Leistungsberechtigten unverschuldet in die Wohnungslosigkeit geraten sind.
Die Ursachen liegen – wie im vorliegenden Fall - sowohl in der Verschleppten Genehmigung von Umzugsanträgen, aber auch in ungerechtfertigten Leistungsverweigerungen, die dann zu Mietrückständen führen müssen. In etwa fünfzehn bis zwanzig mir bekanntgegebenen Fällen, verweigerte das Jobcenter die Genehmigung zum Umzug, obwohl die alten Wohnungen durch Schimmelbefall bereits aus medizinischer Sicht als unbewohnbar zu gelten haben.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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