Gebührenpflichtige Kontrollen in Lebensmittelbetrieben

Der Besuch eines Lebensmittelkontrolleurs kann ab 1. Juli gebührenpflichtig werden.
 Foto: Ursula Erkens/Märkischer Kreis
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Der Besuch eines Lebensmittelkontrolleurs des Märkischen Kreises kann seit dem 1. Juli Gebühren kosten. Das hat die Landesregierung veranlasst.

Gut 3.500 Kontrollen machen die sechs Lebensmittelkontrolleure des Märkischen Kreises jedes Jahr. Der routinemäßige Besuch war für die Betriebe bisher kostenfrei, Gebühren wurden nur bei Nachkontrollen und anlassbezogenen Prüfungen fällig. Das war dann der Fall, wenn Unternehmen den zusätzlichen Besuch des Prüfers durch festgestellte Mängel selbst verursacht hatten. Das ist bald anders. Kontrollen in Lebensmittelbetrieben sind in Zukunft gebührenpflichtig. Veranlasst hat das die Landesregierung.

Kontrollhäufigkeit richtet sich nach Risikoberechnung

Kreisveterinär Dr. Dieter Sinn dazu: „Für die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung lebensmittel- und futtermittelrechtlicher Anforderungen wird im Regelfall eine Gebühr von 57 Euro erhoben. Zuzüglich zur Gebühr wird eine pauschale Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Euro verlangt.“ Die Kontrollhäufigkeit richte sich nach einer Risikoberechnung je nach Art und Empfindlichkeit der angebotenen Lebensmittel und dem hygienischen Status des Betriebes. Gut geführte Betriebe werden danach weniger oft überprüft. Kontrollen wegen Verbraucherbeschwerden, Rückrufüberwachungen oder ähnlichen Anlässen sind weiterhin kostenfrei. Falls bei diesen Begehungen Missstände festgestellt werden, sind die notwendigen Nachkontrollen allerdings auch wie bisher kostenpflichtig. Termine zu Betriebsberatungen sind weiterhin kostenfrei.

Autor:

Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn

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