DGB: Hartz IV verfassungswidrig - Klage schon in Vorbereitung

„Anlässlich der Vorstellung der Gutachten von Johannes Münder und Irene Becker zur Bewertung der Regelbedarfe im SGB II und SGB XII im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Montag in Berlin:
„Die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind. Das Anfang des Jahres im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromissergebnis bleibt hinter den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts deutlich zurück.“
http://www.dgb.de/presse/++co++0786fa80-d7a1-11e0-4c77-00188b4dc422

Die beiden Gutachten von Dr. Irene Becker: „Methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung“ und von Prof. Johannes Münder: „Verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII“ können unter dem folgenden Link herunter geladen werden.
http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_09_05.pdf

Die Gutachten schätzen sowohl die „Neuberechnung der Regelsätze“ als auch das vorgelegte „Bildungspaket“ als verfassungswidrig ein.

Nach einem Bericht der taz werde das Bundesarbeitsministerium bis spätestens Juli 2013 einen Bericht zur Neuberechung des Regelbedarfs von Erwachsenen vorlegen.
http://www.taz.de/Gutachten-zum-Hartz-IV-Regelsatz-/!77503/

Vorsorglich sollten Erwerbslose unter Berufung auf die anhängigen Klagen jeden Bescheid mit Widersprüchen angreifen, um die Option einer Rückvergütung offen zu halten.
Namhafte Sozialrechtler und Sozialverbände gehen nunmehr davon aus, dass die Verfassungsschützer der Regierung nicht noch einmal so einen weiten Ermessensspielraum zugestehen werden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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