FragdenStaat.de - Neue Kampagne: Frag Das Jobcenter!

Das Recht auf Informationsfreiheit wird unterschätzt. Zu wenig bekannt, zu schwerfällig zu händeln, zu mühsam in der Durchsetzung - so könnte man zunächst meinen. Aber das stimmt so nicht.
Das Portal FragdenStaat.de hat den Zugang zu behördlichen Informationen in vorbildlicher Weise ermöglicht und vereinfacht. Auf einer gut strukturierten Seite mit vorgefertigten Textbausteinen hat jeder Bürger das Recht Behörden und Ministerien zu hinterfragen. Selbst nicht veröffentlichte Urteile können bei Gerichten im Volltext angefordert werden, weil dies zur Demokratieentwicklung beiträgt. Nach der Anmeldung genügen wenige Klicks, um eine Anfrage zustellen.

Neue Kampagne: Frag Das Jobcenter!

"Worum geht es?
Jobcenter haben das Recht, ihre sogenannten Kunden bis ins Detail zu überwachen. Gleichzeitig sind sie selbst äußerst intransparent. Das wollen wir ändern.

Wir wollen gemeinsam mit euch alle internen Weisungen und Zielvereinbarungen der Jobcenter in Deutschland veröffentlichen. Das geht mit zwei Klicks.

Alle Jobcenter in Deutschland regeln ihre Arbeit mithilfe von internen Weisungen. Diese Dokumente bestimmen zum Beispiel, wie MitarbeiterInnen mit DolmetscherInnen umgehen sollen, wie Sanktionen umgesetzt werden und ob bestimmte Arztbehandlungen vom Jobcenter übernommen werden (Mehr dazu). Die Zielvereinbarungen der Jobcenter mit ihren Aufsichtsbehörden regeln oft unter anderem, wie viele Menschen in einem Jobcenter Leistungen beziehen sollen und wie viele in Maßnahmen gehen sollen (Beispiele). Weitere interessante Dokumente, die grundsätzlich auch angefragt werden könnten, sind Organigramme und Arbeitsmarktprogramme der Jobcenter."
fragdenstaat.de

Das Jobcenter Märkischer Kreis und die Informationsfreiheit

Mit bisher 65 Anfragen gehört das Jobcenter Märkischer Kreis auf FragdenStaat.de zu den am intensivsten befragten.

Die weiterführenden Recherchen konnten bereits 2013 harte Indizien für Steuerverschwendung im Jobcenter Märkischer Kreis in Höhe von 15 Millionen Euro liefern.
IFG006, IFG008

Auch die Kosten der Unterkunft, die Zahl der Mietsenkungsverfahren und Recherchen nach Konzepten zur Ermittlung angemessener Kosten werden angefragt.
IFG042

Mietbescheinigungen verletzen den Datenschutz

Die Weigerung und Ignoranz von Behörden IFG-Anfragen zu beantworten, kann nicht verwundern, wenn man weiß, dass viele in der Verwaltungspraxis eingeforderten Informationen rechtswidrig angefragt werden.

Mehr als ein Jahr hatte sich das Jobcenter Märkischer Kreis Zeit gelassen, die Frage nach den Erfordernissen von Mietbescheinigungen zu beantworten.
Rückfragen beim Datenschutzbeauftragten bestätigten den Fragesteller in seiner Rechtsauffassung.
Aber erst als der Fragesteller beim Verwaltungsgericht Arnsberg Klage einreichte, die allein auf der Beantwortung der IFG-Anfrage gerichtet war, reagierte das Jobcenter.

Der Grund der Verweigerungsabsicht liegt in der Antwort. Die Vorlage von Mietbescheinigungen beim Jobcenter Märkischer Kreis sind unnötig und verstoßen gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit (Bundesdatenschutzgesetz § 3a).

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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