GEZ vollstreckt gegen Leistungsbezieher mit Hilfe der kommunalen Inkassobehörden

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Seit zehn Jahren wird das soziokulturelle Existenzminimum heruntergerechnet. Gemessen an der Preisentwicklung steht Leistungsberechtigten in Jobcentern und Grundsicherung heute weniger Geld zur Verfügung, als bei der Einführung von Hartz IV.

Am 28. Dezember 2015 rechnete der Paritätische Wohlfahrtsverband vor, dass der Hartz-IV-Satz um 87 Euro zu niedrig angesetzt sei. Andrea Nahles setzt sich damit über das Bundesverfassungsgericht hinweg.Hartz IV-Aufstockerin

Keine Fernsehgebühren im Regelsatz

Und weil im Regelsatz keine Fernsehgebühren vorgesehen sind, gelten Leistungsberechtigte medienwirksam als von der ohnehin - strittigen Sonderabgabe für einige privilegierte Propagandasender - befreit. Diese Befreiung wurde jedoch an weitere Bedingungen geknüpft, obwohl kein Vertrag mit der Firma „ARD, ZDF und Deutschlandradio“ besteht, was bereits eine massive Verletzung der Vertragsfreiheit bedeutet.

Ausbeutung der Wehrlosen

Bereits am 09.07.2011 berichtete Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung über ein gigantisches Geschenk an die Öffentlich-Rechtlichen:
„Hartz-IV-Bezieher müssen eigentlich keine Rundfunkgebühren zahlen, aber etwa die Hälfte lässt sich gar nicht erst von den monatlichen 17,98 Euro befreien. Hochgerechnet aufs Jahr beschert das den Rundfunkanstalten 400 Millionen Euro an Mehreinnahmen.“

400 Millionen, die den Ärmsten durch die Firma „ARD, ZDF und Deutschlandradio“ vom Existenzminimum abverlangt werden, weil die Regierungen sich lieber Ihrer Lobbypolitik hingeben, anstatt die Bürger besser zu schützen. 17,98 € Gebühren sind bereits 4,45% des aktuellen Regelsatzes (2016) eines Erwachsenen, oder sogar 5,55 % bei jungen Erwachsenen.

Und diese Zeilen zeigen nur einen Teil der Wahrheit an.

60.000 Vollstreckungsersuchen pro Monat

Ein Bericht in Focus vom 20.12.2014 bezifferte bereits 60.000 Vollstreckungsersuchen pro Monat:
Zwangsvollstreckung und Haft: So hart wird der Rundfunkbeitrag eingetrieben
„Wer die rund 18 Euro nicht berappt bekommt die volle Härte des Gesetzes zu spüren: von Zwangsvollstreckung bis Erzwingungshaft.“

Inkasso-Treibjagd trotz Befreiungsantrag

Aber auch wer ordnungsgemäß und fristgerecht einen Antrag auf Gebührenbefreiung bei der GEZ gestellt hat und zum Nachweis der Verelendung einen Leistungsbescheid übersandt hat, ist vor dieser Firma nicht geschützt. Etliche Beispiele belegen, dass es offensichtlich zu dem gängigen Geschäftsgebaren dieser GEZ gehört den Eingang solcher Befreiungsanträge zu leugnen und die Leistungsberechtigten durch instrumentalisierten Lakaien zur Zahlung um ihr Existenzminimum zu erpressen.

„Können die Säumigen auch bei der Zwangsvollstreckung nicht zahlen oder öffnen nicht die Tür, drohen ihnen Wegfahrsperren am Auto, Türöffnung und sogar Erzwingungshaft, wie die „Bild am Sonntag“ berichtet.“
(Focus s.o.)

Kriminelle Inkasso-Kanzleien als Vorbild

Dabei haben die GEZ-Schergen keine Hemmungen auch solche Leistungsberechtigte zu kriminalisieren und mit weiteren Mahn- und Folgekosten zu bedrängen, die ihren Befreiungsanspruch nachgewiesen haben. Die Geschäftspraktiken der GEZ „ARD, ZDF und Deutschlandradio“ ähneln auffällig den Methoden von Schutzgelderpressern wie der nachfolgende Bericht von wdr Markt über zwei Inkassofirmen aus 2009 zeigt.

Internet-Abzocke und Inkasso-Angstmache - WDR-Markt über die Inkassofirmen Collector und DIS

Hunderte Strafanzeigen könnten helfen

Nach 8.000 Strafanzeigen verlor die Deutsche Inkassostelle (DIS) 2009 ihre Zulassung auf Grund einer richterlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Az.: 8 E 892/08.F).

Bisher werden die verantwortlichen der GEZ - ARD, ZDF und Deutschlandradio durch die Politik gedeckt und erste Klagen wegen formaljuristischer Mängel wurden abgewiesen.

Es ist längst überfällig für Geschädigte sich zusammen zu schließen. Die Zahl derer, die trotz Befreiungsanspruch und Antragstellung mit Inkasso überzogen werden ist groß, (zumindest wenn man die Internetforen durchforstet).

Ungerechtfertigte Forderungen beitreiben zu wollen stellt aber wohl den Straftatbestand des Betruges und der Vermögensschädigung dar. Wichtig ist für Betroffene, dass Sie Ihre Antragsstellung durch Einschreiben oder Faxbestätigungen beweisen können.
Inkasso-Praktiken in Iserlohn trotz fehlenden Rechtsanpruchs

In einem Schreiben der „Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde“ heißt es:

Mir liegt ein Zwangsvollstreckungsauftrag gegen Sie vor.

Um die Angelegenheit zu klären, erscheinen Sie am xxx, den xx.xx.2016 um xx.00 Uhr bei mir, an der oben bezeichneten Amtsstelle. Die Wahrnehmung des Termins ist für Sie die letzte Gelegenheit, eine Ratenzahlung zu beantragen, bevor Sie zur Abgabe einer eidesstattlich versicherten Vermögensauskunft geladen und anschließend in das Schuldnerverzeichnis eingetragen werden.

Sie brauchen nur dann nicht zu erscheinen, wenn Sie den offenen Betrag von XXX,XX € überweisen. Kontodaten und Verwendungszweck für Ihre Überweisung entnehmen Sie diesem Schreiben unten oder benutzen Sie das ggf. beigefügte Überweisungsformular.

Sollten Sie nicht (mehr) im Zahlungsrückstand sein, weisen Sie bitte bis zu dem Termin Ihre Zahlung nach. Bei Zahlungen nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin sind Nebenkosten zu entrichten.

Wenn Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, wird eine Ladung zur -evtl. erneuten- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über eine von Ihnen zu errichtende Vermögensauskunft geprüft und ggf. zugestellt. (Rechtsgrundlage: § 5a Verwaltungsvollstreckungsgesetz I § ~84 Abgabenordnung). Die Weigerung allein, eine solche Vermögensauskunft abzugeben, würde zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (Einsichtsrecht z.B. der SCHUFA) führen. Nächster Schritt könnte in einem solchen Fall Ihre Verhaftung sein, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen. Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss berechtigt mich Im Übrigen, Ihre Wohnung auch gegen Ihren Willen oder bei Ihrer Abwesenheit zu durchsuchen.

Alle Vollstreckungshandlungen sind mit weiteren Kosten verbunden, die Sie zu tragen haben.

Im Auftrag

Der Vollziehungsbeamte

Der Vordruck zeigt bereits, dass eine eigene rechtliche Prüfung nicht stattzufinden scheint. Der erwähnte Widerspruch gegen die Forderung wird ignoriert und der Jobcenterbescheid ebenso.

Vielleicht können sich Betroffene hier mal zu Wort melden.

Hausdurchsuchung bei einer Hartz IV-Aufstockerin (?) in Lünen

"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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