Hartz-IV-Empfänger zahlen bei Miete mit - 620 Millionen Euro für Unterbringung nicht von Jobcentern gedeckt

Eigentlich sollen die Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte durch die Kommunen übernommen werden.
In § 22 SGB II heißt es:
„Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“

Allerdings ist diese sogenannte Angemessenheit ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der Überprüfung und Bewertung durch das Sozialgericht bedarf.

Für die Vorgaben für den Märkischen Kreis steht diese gerichtliche Überprüfung noch immer aus. Das Zahlenmaterial des Jobcenters sowie des Märkischen Kreises für 2014 und 2015 ist deshalb weiterhin als vorläufig anzusehen.

„399 Euro bekommt ein HartzIV Empfänger, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch oft müssen sie davon auch einen Anteil an ihren Mietkosten zahlen. Die Linke übt daran scharfe Kritik.
Eigentlich sollen die Jobcenter zur Deckung der Miet und Heizkosten für Hartz IV Empfänger aufkommen. Doch in der Praxis werden auch die Betroffenen dafür zur Kasse gebeten.

Nach einer Datenübersicht der Bundesagentur für Arbeit, die der SZ vorliegt, mussten die Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr rund 620 Millionen Euro aus ihren Regelleistungen für die Unterbringung beisteuern. Das entsprach rund vier Prozent der Wohnkosten.

Den Daten zufolge fehlen einem Hartz IV Haushalt damit im Schnitt rund 16,50 Euro im Monat beziehungsweise 197 Euro im Jahr für anderweitige Ausgaben. „Praktisch geht das zu Lasten der Mittel, die eigentlich der Sicherung des Lebensunterhalts der Betroffenen dienen sollen“, kritisierte die Vize Chefin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, der SZ.“

Betroffene, die seit Januar 2014 ihre Mieten anteilig aus der Regelleistung aufbringen mussten, denen die Kosten des Umzugs (besonders nach einer Mietsenkungsaufforderung) verweigert wurden und denen daraus weitere Folgekosten entstanden sind, haben noch bis zum 31.12.2015 die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen, um ihre Rechte langfristig zu sichern.

aufRECHT e.V.
Baarstraße 30
58636 Iserlohn
aufrechtev () gmx.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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