Jahrelanger Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter Märkischer Kreis

Als ich am 01.11.2014 erstmalig die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis auf schwerwiegende Rechtsverstöße gegen den Sozialdatenschutz hingewiesen hatte, legte das Jobcenter mit einem weiteren Gesetzesverstoß nach, indem meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein Jahr lang ignoriert wurde.

Erst eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg motivierte die Verantwortlichen zur Beantwortung meiner Anfrage. Darüber hatte ich am 22.01.2016 berichtet:
„Untätigkeitsklage zwingt Jobcenter Märkischer Kreis zur Mitwirkung“

Gelernt haben sie daraus offensichtlich nichts. Die Geschäftsführer Volker Riecke und Reinhold Quenckert ignorieren viele gesetzliche Vorgaben. Sie ersetzen diese regelmäßig durch ihr privates „Iserlohner Dorfrecht“.

Nachdem ich feststellen musste, dass die Geschäftsführer von ihren Angestellten verlangen, entgegen geltender Rechtslage weiterhin Mietbescheinigungen einzufordern, die gegen den Sozialdatenschutz verstoßen, habe ich am 18.06.2017 abermals die Datenschutzbeauftragte des Bundes angeschrieben und ein Beweisfoto angefügt. Der stellvertretende Geschäftsführer verhängte ein Hausverbot wegen eines „unerlaubten Beweisfotos“. Volker Riecke hielt seinem Mitarbeiter den Rücken frei. Das war falsch. Das Sozialgericht Dortmund wies das Hausverbot als rechtswidrig zurück.

In kaum zu überbietender Arroganz ignoriert der Märkische Kreis die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in der Verwendung von so genannten „Mietbescheinigungen“ bis heute und macht damit auch Landrat Thomas Gemke zum Komplizen der Sozialdatenmissachtung.

In einer ersten telefonischen Rücksprache, bestätigte die Bearbeiterin der BfDI meine kritischen Anmerkungen. Die Antwort verweigert der Märkische Kreis bis heute.

Die Formulare müssen geändert werden. Es besteht keinerlei rechtliche Grundlage eines Jobcenters von Vermietern Auskünfte zu erhalten. Und Leistungsberechtigte müssen sich gegenüber Vermietern nicht als erwerbslos outen. Außerdem beschränkt sich die Dateneingabemaske von Allegro (Software der Jobcenter) auf nur wenige für die Berechnung wirklich erforderliche Daten.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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