Jobcenter MK: knapp an der Pfändung vorbei - Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer rechtswidrig vorenthalten

"Der angefochtene Bescheid ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten. Denn die Voraussetzungen für die teilweise Aufhebung der o.g. Bewilligungsbescheide und das Erstattungsverlangen waren nach Ansicht der Kammer nicht gegeben."

Hartz IV. Jobcenter. Sozialgesetzbuch II. Sparen an der Menschlichkeit. Seit zehn Jahren manipulieren die ReGIERungsparteien das „soziokulturelle Existenzminimum“ mit katastrophalen Ergebnissen: Zehn Jahre kontinuierlicher Kaufkraftverlust. Zehn Jahre explodierende Kinder- und Altersarmut. Zehn Jahre Tafeln und Suppenküchen. 0,00 Euro-Praktika, 1,00 Euro-Jobs, Ehrenamt. Der Staat entzieht sich mehr und mehr dem sozialen Auftrag.

Eine weitere dokumentierte Klage, kann als Beleg für die offene Missachtung des Ehrenamts dienen.

Als Aufwandsentschädigung für gerichtliche bestellte Betreuer war 2012 eine Jahrespauschale von 323,00 € vorgesehen. Das entsprach gerademal einer monatlichen Pauschale von 26,92 €.

Die monatliche Freibetragsgrenze für Einkommen im SGB II-Bezug liegt noch immer bei 100,00 €, also 1200,00 € im Jahr.

Zuviel fand das Jobcenter Märkischer Kreis und kürzte eigenmächtig die Leistungen. Das durften sie aber nicht.

Als nach erfolgreichem Urteil die Auszahlung weiter verschleppt wurde, stellte der Kläger Antrag auf einen vollstreckbaren Titel zur Pfändung im Jobcenter Märkischer Kreis. Allerdings wurde die Zustellung durch das Sozialgericht so lange weiter verzögert, bis das Jobcenter der Zahlungsverpflichtung endlich nachgekommen war.
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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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