Kostenfalle Jobcenter - wie die Politik die Steuermittel verbrennt

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Am 26. September 2014 berichtete Thomas Öchsner von der Sueddeutschen über steigende Verwaltungskosten der Bundesagentur für Arbeit: Jobcentern fehlt das Geld.

"Die Verwaltungskosten fressen an der Arbeitsmarktpolitik": Die Bundesagentur für Arbeit leidet unter steigenden Ausgaben. Dadurch fehlen die Mittel für die Förderung von Hartz-IV-Beziehern.

Die Jobcenter geben zunehmend mehr Geld, das eigentlich für die Förderung und Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern gedacht ist, für Verwaltung und Personal aus.

2010 flossen aus dem Topf für "Eingliederung in Arbeit" 13 Millionen Euro in das
Verwaltungsbudget. 2013 waren es bereits 445 Millionen Euro.“

Dabei beruft er sich auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Ein kurzer Blick in die Hintergründe zeigt die Untiefen der Steuerverschwendungen.

Beispiel Bildungspaket

Nachdem das Bundesverfassungsgericht erkennen ließ, dass der existenzsichernde Grundbedarf der Kinder völlig unzureichend sei, überschlug sich die Regierung der höchstrichterliche Rüge vorzugreifen und bewilligte mal schnell 100,00 € Schulgeld.

Das war nicht genug. Die Ermittlung der Regelsätze wurde trotzdem als verfassungswidrig abgewatscht. Anstelle einer pauschalen und nachhaltigen Anhebung der Kinderregelsätze trat dann ein bürokratisches Monster, das den Einfältigen vortäuschen sollte, dass etwas für die Kinder in Deutschland getan wird.
Die Auswirkungen waren gleich einem kurzen Regenschauer in der Wüste. Nur ein geringer Teil der Fördergelder kam tatsächlich bei den Kindern an. Der Großteil der Hilfen „regnete sich an den Mauern der Bürokratie ab“, gleichsam eine „Infusion in die Matratze“.

Bereits im April 2012 titulierte der BGB das Bildungs- und Teilhabepaket als „Viel Verpackung, wenig Inhalt“

Und auch noch im April 2013 schreibt die TAZ: „Zu hohe Verwaltungskosten - Alte Sozialleistung in neuem Gewand“
„Ursula von der Leyen verkauft das Bildungspaket als großen Erfolg. Bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass die Bilanz nicht so glorreich ist.“
„Wer sich die neue Statistik genauer anschaut, gelangt allerdings zu dem Schluss, dass das Gros der Anspruchsberechtigten Leistungen bekommt, die sie schon vor dem Bildungspaket erhielten. Die allermeisten bekamen Geld für den persönlichen Schulbedarf wie Schreibmaterialien, das gab es auch schon vorher vom Jobcenter, dazu braucht man keinen Antrag zu stellen.

Sobald es aber einen bürokratischen Aufwand erfordert, brechen die Teilhabezahlen ein: Nicht mal vier Prozent der Anspruchsberechtigten erhielten Nachhilfeunterricht und nicht mal jeder fünfte der Anspruchsberechtigten bekam Zuschüsse für eintägige Schulausflüge.“

Jobcenter brauchen endlich einen „unabhängigen TÜV“ - keine hauseigenen Widerspruchstellen

Leistungsgewährung und Grundversorgung müssen zeitnah und bedarfsdeckend erbracht werden. So zumindest ist der Anspruch den die Verfassungsrichter an die Bundesregierung gestellt haben.

Die Alltagspraxis sieht anders aus. Die Sorge vor Sozialleistungsmissbrauch blockiert in vielen Betonköpfen, den Gedanken, dass „ein bisschen zu viel Hilfe“ leichter zu verantworten ist, als unterlassene Hilfeleistung mit den damit oft verbundenen Folgeschäden und Folgekosten.

Beispielklage 062

Ein weiteres Beispiel für die „Erbsenzählerei“ solchen Bürokraten-Denkens zeigt der nachfolgende Fall der Beantragung einer Gardine als Erstausstattung.

Auf einen einfachen Antrag auf Erstausstattung folgte eine 20 Monate lange Odyssee, die nur durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nach Widerspruch und Klageverfahren zugunsten des Klägers entschieden wurde.

Wenn solche mutwillig verschuldeten Folgekosten, zulasten der beteiligten Führungspersonen der Behörde abgerechnet wurden, würde der Steuerzahler entlastet und die Hilfe wäre schneller bei den Menschen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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