Kürzen durch die Hintertür - Analyse & Konzepte, Hamburg

Nach Informationen der Tageszeitung Junge Welt vom 17.05.2015 liegt für den Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt ein neues Konzept für die Ermittlung der „angemessenen“ Kosten der Unterkunft der Firma Analyse & Konzepte vor. Das damalige Konzept der Firma war vor dem Sozialgericht Magdeburg 2013 als nicht schlüssig verworfen worden.
Auch für den Märkischen Kreis und den Hochsauerlandkreis hat diese Firma gearbeitet. Hier steht die sozialgerichtliche Prüfung noch aus.

In dem Artikel "Kürzen durch die Hintertür" ist zu lesen:
"Grundsicherung im Alter, Hartz IV, Sozialgeld bei Behinderung: Darauf Angewiesene müssen sich enorm einschränken. Wie teuer sie wohnen dürfen, überlässt der Gesetzgeber den Kommunen. Die sparen häufig zu Lasten der Bedürftigen – mit Hilfe eines »schlüssigen« Konzepts, das zu erstellen die Hamburger Firma »Analyse & Konzepte GmbH« gegen fünfstellige Beträge anbietet. Eine solche nutzt auch der Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt – mit verheerenden Auswirkungen: Er setzt Mietobergrenzen für Leistungsbezieher bis zu 16 Prozent niedriger fest, als es das Wohngeldgesetz zubilligt – und bleibt damit bis zu 25 Prozent unter den Vorgaben des Bundessozialgerichts (BSG). Finden Betroffene keine passende Wohnung, müssen sie die Miete anteilig aus ihrem Regelsatz zahlen – Geld, das ihnen zum Leben fehlt."

»Niedrige Obergrenzen und Pauschalen dienen vor allem dem Einsparen von Leistungen durch die Hintertür«, sagte Barbara Schmidt (Name geändert) im Gespräch mit jW. Sie arbeitet in der Rechtsabteilung eines Jobcenters in Sachsen-Anhalt, will anonym bleiben. Nach ihrer Schätzung ist »ein Drittel der Bedürftigen von einer Mietkürzung betroffen«. Ihnen bleibe nichts anderes übrig, als Widerspruch einzulegen und, lenkt das Jobcenter nicht ein, zu klagen. Allerdings: »Bis zu einem erstinstanzlichen Urteil dauert es im Schnitt drei bis vier Jahre«, weiß Schmidt. Und: Jeder könne nur für seinen Einzelfall klagen. Das bestätigte Gerichtssprecherin Pietzsch. Ihre Behörde hat 2013 ein Konzept der »Analyse & Konzepte GmbH« für den Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt als »nicht schlüssig« bewertet. Das dortige Jobcenter hatte der Klägerin den monatlichen Mietzuschuss rechtswidrig um 92 Euro gekürzt. Es musste nachzahlen. Auch andere Gerichte verwarfen bereits Konzepte des Unternehmens, unter anderem für Bitterfeld, Gießen, Frankfurt (Oder) und den Landkreis Oder-Spree. In Magdeburg sind laut Pietzsch auch Verfahren für den Bördekreis anhängig.jungewelt.de

Im Märkischen Kreis wurden in den Jahren 2005-2013 inzwischen 8.276 sogenannte Mietsenkungsverfahren eingeleitet, obwohl der Jahreshöchststand im Jahr 2006 bei 20.434 Bedarfsgemeinschaften lag. Gemessen an diesem absoluten Jahreshöchststand wurden 36,74 % der Jobcenter Kunden zur Senkung der Mietkosten aufgefordert. Die Zahlen für 2014 liegen derzeit noch nicht vor.

Weitere Gutachten, Urteile und Infos zu den Konzepten der Firma Analyse & Konzepte, Hamburg finden Sie auf beispielklagen.de
beispielklagen.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

26 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.