Kursangebot der Jobcenter - Milliardengeschäft auf Kosten von Arbeitslosen und Steuerzahlern

Im Schatten der Agenda-Politik hat sich ein System der Statistikfälschung entwickelt. Dabei bedienen sich Geschäftsführer von Jobcentern auch gern dubioser Kursanbieter zur Durchführung von Maßnahmen auf dem Niveau von „Krabbelgruppen für Erwachsene“.

Hannes Hoffmann und Christian Honey recherchierten für den Tagesspiegel.
„Die Zahlen der BA reflektieren den hohen Wert der Kurse beim Aufbessern der Arbeitslosenstatistik. Zwischen 2013 und 2016 ist die durchschnittliche Zahl der erwerbsfähigen Hartz IV-Empfänger nahezu konstant geblieben (2013: 4,39 Millionen; 2017: 4,4 Millionen bis einschließlich August). Die Zahl der Hartz IV-Empfänger, die an Kursen teilnehmen müssen, ist hingegen kontinuierlich gestiegen, von 583.000 im Jahr 2013 auf 748.000 im Jahr 2016. Was eine Zunahme von 28 Prozent ist. Für den Steuerzahler sind die Kosten enorm – und sie steigen kontinuierlich an. Hat die BA im Jahr 2013 noch 463 Millionen Euro für Kurse (MATs) ausgegeben, waren es im vergangenen Jahr 773 Millionen Euro.“

Damit bestätigen sie, die Kritik des Bundesrechnungshofes an der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und das die Jobcenter weiter schludern und anscheinend nichts aus den konstruktiven Kritiken annehmen.

Beratungsresistente Jobcenter-Berater beim Jobcenter Märkischer Kreis

Beispielhaft bestätigt ein aktuelles Beispiel aus Iserlohn die teilweise vernichtende Kritik des Bundesrechnungshofes.

Ein langjähriger und erfahrener Arbeitsvermittler aus Iserlohn, nennen wir ihn Atta Omas (Name geändert), möchte einen langjährigen Erwerbslosen mit multiplen Hemmnissen in eine Vollzeit-Maßnahme zwangseinweisen. Der 55jährige hat seit Jahren einen Minijob und pflegt seit Jahren halbtägig seine kranke Frau. Bis vor kurzem war die weitere Pflege durch eine Verwandte sichergestellt. Diese Person ist nun ausgefallen. Der Pflegebedarf hat sich erhöht.

Ein erster Versuch den Erwerbslosen zu einer Unterschrift zu einer Eingliederungsvereinbarung zu verpflichten, scheiterte daran, dass dieser zuvor anwaltliche Beratung in Anspruch genommen hatte. So verweigerte er die vorschnelle Unterschrift, um sich zuvor erneut beraten zu lassen. Das ging Atta Omas aber nicht schnell genug. Er wollte die Zwangseinweisung per Verwaltungsakt erzwingen. – Dagegen wurde jedoch Klage vor dem Sozialgericht eingereicht.
http://www.beispielklagen.de/Klage103/2017_11_22_EGV_VA.pdf
Diese Eingliederungsvereinbarung demaskiert den Arbeitsvermittler jedoch als oberflächlichen Stümper. Die EGV ist „von der Stange“ und genügt der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einmal im Ansatz. Trotzdem vollstreckt Atta Omas eine dreimonatige Sanktion á 60 %, d.h. eine Kürzung des Existenzminimums um 220,80 € x 3 = 662,40 €.

Bereits ein erster flüchtiger Blick in die EGV VA lässt keinerlei Bezug auf die Lebensumstände des Leistungsberechtigten erkennen und die ausgewählte Maßnahme „Förderzentrum Iserlohn“ beim Träger Euro-Schulen Iserlohn und dem Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis e.V.  dient ausdrücklich der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, ist für Vollzeit ausgelegt und auch darum ungeeignet.

Der Geltungszeitraum wird mal mit 29.11.2017 bis 28.05.2018 und dann mit 29.11.2017 bis 28.05.2019 ausgewiesen, also widersprüchlich und unbestimmt.

Außerdem schreibt Atta Omas völlig realitätsfern: „Sie haben die Inhalte dieser Eingliederungsvereinbarungen verstanden und bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift unter dieser Eingliederungsvereinbarungen.“
- Aber es gibt keine Unterschrift zu diesem Knebelvertrag. Im Gegenteil, es ist eine Klage vor dem Sozialgericht dagegen anhängig. -

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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