SGB II-Sanktionspraxis dümpelt beim Bundesverfassungsgericht vor sich hin

Die Gleichgültigkeit von Politik und Justiz in Deutschland an der Verelendung breiter Bevölkerungsschichten ist unerträglich geworden.

Die SGB II-Sanktionen sind als Verstöße gegen das Völkerrecht, den UN-Sozialpakt, die Europäische Sozial-charta, die Behindertenkonvention und gegen das deutsches Verfassungsrecht zu verurteilen.

Seit der Einführung des ALG II 2005 wurden Hunderttausende von Sanktionen gegen Erwerbslose ausgesprochen. Alle sind verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft. Zehntausende hatten nicht einmal einer sozialrechtlichen Überprüfung standgehalten.

Jetzt hat der Verein Tacheles eine Sachstandsanfrage an das Bundesverfassungsgericht zum Sanktionsvorlageverfahren 1 BvL 7/2016 eingereicht.

Vergessen wir niemals: auch die Rechtsprechung in Deutschland unterliegt sich ständig ablösenden Epochen. Und nicht wenige gereichen aufgrund ihrer offenen Menschenverachtung Deutschland zur Schande. 

Eine Szene hat sich bei mir eingebrannt:

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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