Sind HartzIV-Sanktionen verfassungswidrig?

Jens Petermann, der Richter des Sozialgerichtes Gotha, der die Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 26.05.15 eingereicht hat, hielt einen Vortrag über die rechtliche Ebene des Geschehens.

Außerdem sprach Michaele Sojka, und Landrätin im Altenburger Land/Thüringen über die Entwicklungen nach dem Richtervorlagebeschluss.

Aus der Medieninfo vom Freistaat Thüringen:
"Nach Auffassung der Richter verstoßen die Sanktionsregelungen im SGB II gegen mehrere verfassungsmäßig garantierte Grundrechte. Die Kammer hat darum das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage der Verfassungswidrigkeit der SGB II-Sanktionsregelungen und der darauf beruhenden Sanktionspraxis der Jobcenter vorgelegt.
Dass vom Grundgesetz garantierte menschenwürdige Existenzminimum muss durch den Staat jederzeit gewährt werden.
Kürzungen des Arbeitslosengeld II- Anspruches - Sanktionen - durch die Jobcenter sind darum verfassungswidrig."

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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