Sinnloses Verbrennen von Steuergeldern durch Bundesagentur und Jobcenter

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Viel Stress, viel Forderungen und wenig konkrete Hilfe für Erwerbslose – dafür steht die Bundesagentur für Arbeit seit Jahren. Dazu kommt Steuerverschwendung im großen Stil für völlig überfrachtete Bürokratie und nachgewiesen nutzlose Maßnahmen.

„Der Bundesrechnungshof wirft den Arbeitsagenturen Geldverschwendung und systematische Fehler bei Maßnahmen für Langzeitarbeitslose vor. Es geht nicht allein um 190 Millionen Euro im Jahr.“

Am 26.03.2018 benannte der Tagesspiegel zwei Motive:
„Jobcenter-Mitarbeiter profitieren davon, ihre sogenannten „Kunden“ in Kurse zu zwingen. Wer in diesen Maßnahmen sitzt, ist offiziell nicht arbeitslos und nach Kursende für ein Jahr nicht langzeitarbeitslos. Stimmen die Zahlen der Mitarbeiter am Jahresende, haben sie Chancen auf eine Festanstellung oder Beförderung. Die Vorgesetzten bekommen für gute Zahlen ihres Teams Geldprämien. Über dieses Anreiz-System berichteten wir im vergangenen Dezember.“
Jobcenter stecken Klienten in Kurse – um eigene Ziele zu erreichen

Aber bei den Verantwortlichen der Arbeitsagentur ist keinerlei Einsicht erkennbar.

„Der Bundesrechnungshof hatte die Arbeitsagentur mit den Vorwürfen konfrontiert. In der Stellungnahme heißt es: "Der Befund, dass die Jobcenter die Leistungsberechtigten planlos Maßnahmen zugewiesen haben, wird nicht geteilt." Begründet wird dies nicht.“
Arbeitsagenturen verschwenden Millionen für Bildungskurse

Was für ein System der Unaufrichtigkeit. – Richtig ist, dass die meisten Jobcentermitarbeiter selbst nicht einmal wissen, was in den „Maßnahmen“ unterrichtet wird. Zertifizierungen gibt es nicht und selbst wenn hin und wieder Kurzzeitpraktika angeboten werden, so erhalten die Teilnehmer weder Mindestlohn noch eine verwertbare Schulung.

„Die Kurse werden nicht von den Arbeitsagenturen selbst durchgeführt, sondern bei privaten Bildungsträgern organisiert und diesen auch bezahlt. Für den Arbeitslosen entstehen keine Kosten, dieser soll durch den Besuch der Kurse wieder für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden. Doch genau dieses Ziel stellt der Bundesrechnungshof nun infrage: Nach einer stichprobenartigen Untersuchung der Vergabe und des Einkaufs von 617 Plätzen in 35 Kursen seien die Prüfer zu dem Schluss gekommen, dass die Jobcenter „planlos“ Kurse verteilten.

„Durch ihr nicht zielgerichtetes Vorgehen und die mangelnde Rücksichtnahme auf die Belange der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter in einem erheblichen Teil der geprüften Fälle deren unverzügliche Eingliederung nicht gefördert, sondern sogar gefährdet“, heißt es in dem Bericht des Bundesrechnungshof.“
Millionengeschäft mit Kursen für Arbeitslose – Jobcenter unter Druck

Bereits am 23.08.2010 berichtete FAKT über eine solche Maßnahme beim TÜV Nord in Hamburg unter dem Titel „Der Hartz-IV-Supermarkt“. Ein Kaufladen XXL und ein Paradebeispiel für den Bildungsnotstand bei Regierung und Bundesagentur.

Aber offensichtlich ist den Verantwortlichen im Hamburger Jobcenter nichts peinlich. So zitiert der Tagesspiegel Anweisungen aus einem Teamleiter-Treffen:
„In einem internen Protokoll einer Teamleiter-Versammlung der Hamburger Jobcenter wurden die Mitarbeiter etwa angewiesen, „mindestens 60 Prozent“ der für das Jahr 2016 reservierten Kursplätze „innerhalb der 1. Jahreshälfte“ zu belegen. In internen E-Mails eines Hamburger Jobcenters heißt es sogar: „Brandmail an alle Arbeitsvermittler!!! Für die oben genannte MAT sind erst 9 Zuweisungen erfolgt. Ich bitte weitere Zuweisungen vorzunehmen.“
Das Milliardengeschäft mit den Arbeitslosen

Und weiter geht der gleiche Unsinn. Über ein weiteres Meisterstück beim Jobcenter Hamburg berichtete eine NDR DOKU dann am 06.02.2012 unter dem Titel „Die Hartz IV Fabrik“

Geschäftsführer müssen endlich persönlich in Haftung genommen werden

Es ist höchste Zeit das Volksschädigung in Form von Steuerverschwendung als Straftatbestand verfolgt wird.

Während rechtswidrige 100%-Sanktionen gegen Leistungsberechtigte mit finanzieller Verantwortung begründet und vollstreckt werden, dürfen unfähige Geschäftsführer Steuergelder in Millionenhöhe völlig ungestraft nutzlos veruntreuen:
„zur Begründung Ihres Verhaltens haben Sie dargelegt, dass Sie monatlich 20 Bewerbungen schreiben. Ebenfalls teilen Sie mit, dass telefonische Absagen dazu gehören.

Diese Gründe konnten jedoch bei der Abwägung Ihrer persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne des § 31 SGB II anerkannt werden."

Nutznießer der Armutsindustrie im Märkischen Kreis

„Hartz IV“ ist eine Goldgrube für Sozialschmarotzer. Aber wer kassiert denn wirklich ab? Eine Übersicht aller Kooperationspartner und Maßnahmekosten im Märkischen gibt interessante Einblicke.

Mehr Informationen und Teilnehmerberichte über solche Krabbelgruppen für Erwachsene aus dem Märkischen Kreis würde ich gern anonymisiert veröffentlichen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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