Stadt Iserlohn überprüft Hochhäuser

Wie viele andere Städte überprüft auch die Stadtverwaltung Iserlohn aufgrund der Brandkatastrophe von London und der Evakuierung eines Hochhauses in Wuppertal in Frage kommende Gebäude.

Ein Gebäude wie der in London in Brand geratene Grenfell Tower mit einer Höhe von mehr als 60 Metern gibt es in Iserlohn nicht. Als Hochhäuser gelten Gebäude jedoch schon dann, wenn deren höchstgelegener Aufenthaltsraum in einer Höhe von mehr als 22 Metern über dem Erdbodenniveau liegt. In Iserlohn befinden sich nach Feststellung der Bauaufsicht eine Reihe von Gebäuden, die dieses Kriterium erfüllen.

Eigentümer müssen gesetzliche Vorgabe befolgen

Entsprechend der älteren wie auch der aktuellen Bauordnung dürfen Dämmstoffe in Fassadenbekleidungen dieser Hochhäuser „geringerer Höhe“ nur dann brennbar sein, wenn der Dämmstoff schwer entflammbar ist und in einem nicht brennbaren Trägersystem vollständig eingeschlossen ist. Diese gesetzliche Vorgabe müssen die Eigentümer befolgen. Bei Gebäuden, die zwar hoch sind, aber keine Höhe von 22 Metern erreichen, dürfen hingegen Baustoffe für Fassadenbekleidungen auf nicht brennbarer Unterkonstruktion brennbar sein, wenn die verwendeten Baustoffe schwer entflammbar sind.

Brandschau mit der Feuerwehr als vorbeugende Maßnahme

Entsprechend der heutigen Landesbauordnung ist der Austausch der Fassaden nicht genehmigungspflichtig und auch, wenn eine Fassade saniert wird, muss die zuständige Bauordnungsbehörde nicht informiert werden. „Wir sehen es als unsere Aufgabe an, uns die Hochhäuser jetzt anzusehen und fordern die Eigentümer auf, die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Parallel dazu wird mit der Feuerwehr jeweils eine Brandschau als vorbeugende Maßnahme in den Gebäuden durchgeführt“, erläutert Mathias Wehner, Leiter der städtischen Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege, das Vorgehen der Behörde. „Falls Unklarheiten bestehen, müssen gegebenenfalls auch gutachterliche Feststellungen durch Sachverständige getroffen werden.“ Unabhängig von der Überprüfung der Hochhäuser wird die Stadt auch andere hohe Gebäude, die nach der Definition nicht als Hochhäuser gelten, in gleicher Weise überprüfen.

Autor:

Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn

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