Tödliche Sozialdemokratie - 67-jährige Frau stirbt zwei Tage nach Zwangsräumung

Berlin. Am 11.04.2013 verstarb eine 67 Jahre alte Sozialhilfeempfängerin in einem Obdachlosenheim, nur zwei Tage nach der Zwangsräumung ihrer Wohnung.
taz.de

Nach Berichten der Taz war die schwerbehinderte Frau aus dem Berliner Bezirk Reinickendorf mit dem Sozialsystem überfordert.

Das Amt für Grundsicherung hatte die Mietzahlungen - getreu dem Buchstaben des Gesetzes - eingestellt nachdem die Frau den Auflagen des Amts nicht mehr nachgekommen war und den Kontakt mit der Behörde eingestellt hatte. Im Amtsdeutsch heißt das: sie kam den Mitwirkungspflichten nicht mehr nach. Damit war sich nicht mehr Anspruchsberechtigt.

Die Vermieterin hatte zunächst noch den Sozialpsychiatrischen Dienst um Hilfe gebeten, dann aber wegen der Mietrückstände beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage eingereicht.

Der Frau gelang es nicht mehr die bürokratischen Bedürfnisse zu befriedigen. Sie ignorierte die Schreiben des Gerichts, öffnete keine Briefe mehr und versäumte es den Gerichtstermin wahrzunehmen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (und am gesunden Menschenverstand vorbei) erging ein Versäumnisurteil.

Auch Hartz IV-Bezieher, die Ihre Post nicht mehr allein bewältigen können, werden so flächendeckend sanktioniert. Nicht selten führen die Sanktionen des Jobcenters zu Miet- und Energierückständen, die aus dem Existenzminimum nicht mehr ausgeglichen werden können. Energiesperren und Räumungsklagen sind die Folge.

Rosemarie F. ist tot, weitere werden folgen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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