Verletzung des Sozialdatenschutzes - Demütigung als Dienstverständnis im JC MK

Viele Erwerbslose werden regelmäßig gedemütigt, entmutigt und ausgegrenzt, weil sie nicht mehr in der Lage sind, sich selbst ausreichend zu versorgen. Bedauerlicherweise verstärken etliche Jobcentermitarbeiter diese negativen Erfahrungen zusätzlich. Dabei stehen hinter vielen Notlagen traurige Schicksale und persönliche Lebenskatastrophen.

Jetzt hat das Iserlohner Dorfrecht eine weitere Kuriosität vorgelegt. Eine übereifrige Mitarbeiterin stellte einen Gutschein für die Abholung von zwei Medikamenten per Rezept aus. Die Bargeldauszahlung verweigerte sie augenscheinlich im Auftrag der Geschäftsführung und zwang so die geschundene kranke Aufstockerin sich selbst in der Apotheke als Sozialleistungsbezieherin zu erkennen zu geben und hatte noch das Glück, dass die Apotheke bei dem Bullshit mitmachte. Letztlich entstand sowohl für die Apotheke als auch für die Jobcenter-Buchhaltung zusätzlicher und vermeidbarer Arbeitsaufwand. Nicht zuletzt stellt das Fehlverhalten der Jobcentermitarbeiterin einen groben Verstoß gegen den Sozialdatenschutz dar, indem sie vertrauliche Sozialdaten an eine Apotheke weitergibt.

Das die zehn Euro mit dem nächsten Bewilligungsbescheid wieder zurückgefordert wurden, versteht sich von selbst.

IFG062

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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