Wer den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommt, verwirkt seinen Leistungsanspruch

Mit der Begründung „fehlender Mitwirkung“ lehnt das Jobcenter Märkischer Kreis regelmäßig die Auskehr existenzsichernder Leistungen ab, ganz egal, ob Unterlagen bereits mehrfach vorliegen, oder auch wenn überhaupt kein Anspruch auf angeforderte Nachweise besteht, wie im hier dokumentierten Beispiel.

Textbausteine helfen zwar bei der Arbeit, aber nur dann, wenn sie rechtskonform angewendet werden.

„die o.a. Leistungen werden ab 01.06.2014 ganz versagt. Die Versagung betrifft Ihren individuellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Die fehlenden Unterlagen/Nachweise, welche mit meinem Schreiben vom 05.06.2014 angefordert worden sind und für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zwingend benötigt werden, wurden trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht vollständig vorgelegt.“
Versagungsbescheid

Zweierlei Maß

Würden die gleichen Maßstäbe bei Jobcenter-Mitarbeitern angewendet, so stünde die Datenschutzbeauftragte des Jobcenter Märkischer Kreis bereits monatelang ohne Geld da.

Als am 02.10.2014 ein Notruf in der Polizeizentrale Iserlohn wegen Tesafilm und Wäscheleine abgesetzt wurde, war dies ein direkter Angriff auf das verfassungsmäßig zugesicherte Versammlungs- und Demonstrationsrecht.
Die Geschäftsführung des Jobcenters Märkischer Kreis behauptete Gefahrenpotenzial zu erkennen und der stellvertretende Geschäftsführer und der Bereichsleiter Operativ , behaupteten gegenüber der Polizei, dass sie durch geltendes Hausrecht hinreichend legitimiert seien, die Demonstranten auch von den Außenanlagen des Gebäudes Friedrichstraße 59/61 vertreiben zu lassen.

Eine Rechtsgrundlage für ein erweitertes Hausrecht in öffentlichen Gebäuden wurde nicht nachgewiesen, was auch die herbeigerufenen Polizisten zur Besonnenheit mahnte. Wieder einmal nur „Iserlohner Dorfrecht“?

Um Auskunft über die Weisungskompetenz und/oder auch Grenzüberschreitung der Geschäftsführung des Jobcenters zu erhalten, wandte sich der Versammlungsleiter der angemeldeten Demo mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 12.10.2014 an den Landrat des Märkischen Kreises als Mitglied der Lenkungsgruppe des Jobcenters und auch an das Jobcenter selbst, um die Eigentumsverhältnisse/Mietverträge der Filialen des Jobcenter Märkischer Kreises zu erfragen. Die Mietverträge müssen – so die Erwartung - den Umfang der angemieteten Räumlichkeiten ausweisen.
Die Antwort des Landrates kam bereits am Folgetag und war negativ. Es lägen keine Informationen zur Frage vor.

Ganz anders das Jobcenter. Seit nunmehr fast einem Jahr, sieben Erinnerungen, einer versuchten Zurückweisung und zweimaliger Einschaltung des Datenschutzbeauftragten wird die Beantwortung bis heute verweigert.
fragdenstaat.de

Der Umgang mit den Bürgeranfragen demaskiert ein weiteres Mal die Kompetenzüberschreitungen des Jobcenters und belegt in der Arroganz gegenüber dem Datenschutzbeauftragten, dass man nicht gewillt ist, das „Iserlohn Dorfrecht“ aufzugeben.

Die Fristen zur Beantwortung von IFG-Anfragen beträgt 1 Monat.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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