Das Jobcenter Märkischer Kreis führt E-Akten ein

Die Digitalisierung von Dokumenten und die damit verbundene Reduzierung von Papier- und Aktenbergen ist zu begrüßen.

Ab dem 19.09.2016 wird das Jobcenter Märkischer Kreis nach einer angemessenen Testphase elektronische Akten einführen. Damit sollen die charakteristischen Aktenberge abgelöst werden und den Mitarbeitern wird der schnellere Zugriff auf die Datensätze ermöglicht.

Leistungsberechtigte sollten keine Originaldokumente im Jobcenter abgeben.

"Das Jobcenter Märkischer Kreis weist in dem Zusammenhang alle Kundinnen und Kunden auf einen wichtigen Punkt hin: Eingereichte Unterlagen werden nach der Digitalisierung noch acht Wochen aufbewahrt und danach datenschutzkonform vernichtet – es sein denn, die Kunden teilen dem Jobcenter mit, dass sie ihre Unterlagen zurückerhalten möchten. Grundsätzlich gilt insofern, dass Originale (z.B. Arbeitsverträge, Kontoauszüge, Mietverträge etc.) nur dann eingereicht werden sollten, wenn diese vom Jobcenter ausdrücklich angefordert wurden. Ist das nicht der Fall, reicht die Übersendung einer Kopie."
derwesten.de

Das Bermudadreieck der verschwundenen Dokumente

Seit Jahren beklagen Hunderte von Jobcenter-"Kunden" dass etliche Unterlagen zum Teil mehrfach angefordert wurden, weil die angeblich nie beim Jobcenter angekommen sind. So wird die Bearbeitung von Anträgen und nicht selten sogar die Existenzsicherung insgesamt verschleppt. Es ist zu hoffen, dass diese vermeidbaren Verzögerungen endlich ein Ende finden.

Die Daten können über mehrere Akten verteilt vorgehalten werden. Die Leistungen werden bisher in einer Akte geführt, der Arbeitsvermittler sammelt Daten. Und wenn Leistungsberechtigte Rechtsmittel einlegen wird eine weitere Behelfsakte angelegt.
Ordnungswidrigkeiten werden in der OWi-Stelle ausgelagert und auch die Unterhaltsabteilung trägt zur Zerstreuung der Datei bei.

Weitere Möglichkeiten der Kostenreduzierung

Leistungsberechtigte sehen auch weiterhin gewaltige Einsparpotenziale bei Papier- und Portokosten z.B. bei nicht gesetzeskonformen Eingliederungsvereinbarungen und der Vielzahl rechtswidriger Sanktionsbescheide.

Außerdem sind sämtliche Anforderungsschreiben zur Mitwirkung überflüssig, wenn allgemein bekannt ist, dass die Angeschriebenen z.B. Heizkostenabrechnungen noch nicht vorliegen können, weil die Versorger die Jahresabrechnungen erst zu einem späteren Datum erstellen werden.

Das Recht auf Akteneinsicht

Durch die Umstellung auf die elektronische Aktenführung wird das Jedermann-Recht auf Akteneinsicht nicht beschnitten.
Wer wissen will, welche Datensätze das Jobcenter über ihn vorhält und ggfs. weitergibt, hat die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren, und Einsicht in die eigenen Akten zu nehmen.
Zu diesem Rechtsanspruch gehören auch die Notizen der Sachbearbeiter schon immer nur den PC eingegeben hat.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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