Hartz IV: Bosheit oder dümmliche Arroganz - über die Zurückweisung von Beiständen

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„Hartz IV Hilfsbedürftige, die lieber mit einer Begleitperson ihres Vertrauens zu “ihrer” Behörde gehen, haben eindeutig das Recht dazu: im Paragraphen 13, Sozialgesetzbuch X, ist das eindeutig geregelt, so in den Absätzen 1 und 4 des betreffenden Paragraphen. Es steht den Sachbearbeitern in den sogenannten „Jobcentern“ nicht zu, diese Tatsache irgendwie abfällig zu kommentieren oder
sogar dieses Recht in Zweifel zu ziehen.“

Beim Jobcenter Märkischer Kreis werden die verfassungsmäßig gesicherten Persönlichkeitsrechte regelmäßig missachtet. Dies betrifft besonders die Wahrnehmung der Termine in Begleitung von Beiständen. Etliche Klagen sind inzwischen beim Sozialgericht Dortmund anhängig.

neulich im Jobcenter Märkischer Kreis

Ein Possenspiel besonderer Güte durfte ich in der vergangenen Woche erleben, als ich meine Tochter zum Jobcenter in Iserlohn begleitete, wo sie sich lediglich abmelden wollte, um eine Arbeitsaufnahme anzuzeigen. Es muss nicht groß erwähnt werden, dass das Jobcenter keinerlei Anteil an der Stellensuche hatte.

„Kommen Sie als Vater mit oder begleiten Sie Ihre Tochter als Beistand des Vereins aufRECHT e.V.?“ – Ich war wie vor den Kopf geschlagen. Auf so eine dumme Frage war ich wirklich nicht gefasst. Überraschung? Durchzug im Kopf. Wie sollte ich diese knifflige Situation bewältigen? Ich war die Ruhe selbst. Ich war ganz Vater. Ich war Vorstandsmitglied im Verein aufRECHT e.V.. Ich war . . . einfach nur verdattert.

Meine Tochter sah die Sachbearbeiterin fragend an: Ich will mich hier nur abmelden. Ich will hier weg. ? ? ?

Na, na, sagen Sie schon . . . Als Ihr Vater, oder als Beistand? – Dann erklärte sie uns das Iserlohner Dorfrecht: „Sie wissen doch, wenn Ihr Vater als Vater zugegen ist, darf er bleiben, als Beistand muss ich ihn zurückweisen . . . "

Meine Tochter beantwortete die dumme Frage nicht. Ich blieb, was ich war . . . Vater, Vorstandsmitglied, Gehirnbenutzer. – Tolle Tochter. Gerettet.

Dann machte meine Tochter darauf aufmerksam, dass Sie sich doch bereits per Mail abgemeldet und außerdem versucht hätte, sich persönlich telefonisch vom Termin abzumelden. Allerdings wäre dieser Erfolg fruchtlos geblieben, weil sie lediglich in irgendeinem Callcenter gelandet sei, wo ihr nicht geholfen werden konnte.
Das machen wir, damit wir bei den Gesprächen nicht durch Telefonanrufe gestört werden, wurde uns erklärt. Dann wandte sich die Sachbearbeiterin wieder ihrem PC zu, um irgendeine Eingliederungsvereinbarung zu verfassen. Ob sie verstanden hatte, dass es sich um die Mitteilung eine Arbeitsaufnahme gehandelt hatte? Während sie eifrig irgendetwas tippte und wir gelangweilt herumsaßen, polterte eine Kollegin herein, wühlte im Aktenschrank herum und unterbrach unser „Beratungsgespräch“. Wir wollten nicht länger stören und verabschiedeten uns. „Ich habe fertig.“

Zwei Tage später finde ich diesen Beitrag bei gegen-hartz.de:

Vorweg: Ich bin zornig, sehr zornig sogar! Es ist mir daher völlig egal, ob sich “irgendein” Mitarbeiter oder Honorartätiger der MainArbeit, der Hartz-IV-Behörde hier in Offenbach, jetzt auf den Schlips getreten fühlt, denn mein Zorn richtet sich nicht gegen diejenigen, welche rechtskonform handeln. Diesen sage ich: Ihr seid nicht gemeint, wenngleich ich im Anschluss die verallgemeinernden Begriffe wie „Ihr“ oder „Euch“ verwenden werde.

Könnt oder wollt Ihr nicht begreifen, was ein „Beistand“ ist? Ihr wisst, worum es geht: dass Ihr wieder einmal versucht habt, Hilfsbedürftigen das Recht zu nehmen, mit einem Beistand bei Euch zu erscheinen. Wisst Ihr nicht, was ein „Beistand“ ist? Ebenso, dass ein Beistand zuzulassen ist, nahezu immer, von ganz wenigen Ausnahmetatbeständen abgesehen?
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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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