Hartz IV und Jobcenter und Poststreik

Auch etliche Leistungsberechtigte der Jobcenter hatten unter den Konsequenzen des Poststreiks zu leiden. Nicht wenige verfügen über kein eigenes Bankkonto mehr und erhalten ihre Leistungen per Scheck. Die verspätete oder Nicht-Zustellung bedeutet dann direkte Existenzbedrohung.

Aber auch Einladungen, Vermittlungsvorschläge und Anforderungen etc. wurden nicht zugestellt. Und wer keine Einladung erhalten hat, wird nicht zum Termin kommen. Wer keinen Bewerbungsvorschlag erhalten hat, wird keine Bewerbung abschicken. Für Leistungsberechtigte können solche "Pannen" bereits Sanktionen auslösen. Nicht selten entscheidet hier der Charakter des Jobcentermitarbeiters.

Wichtig für alle so Geschädigten:
Egal welches Datum auf dem Brief steht. Entscheidend für den Fristablauf ist das Datum der Zustellung. Und wenn der Bescheid zwei Monate bei der Post herumgelegen hat. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat plus drei Tage Postweg, beginnend mit dem Datum der Zustellung.

Und noch etwas:
Im Zweifelsfall ist der Absender dafür verantwortlich nachzuweisen, dass die Post auch tatsächlich zugegangen ist.

Bei weiteren Fragen:

Verein aufRECHT e.V.
- DIE LINKE. Stadtverband Iserlohn -
Mendener Straße 99
58636 Iserlohn

Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag 14:00 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kontakt:
EMail: aufrechtev@gmx.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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