Sozialgericht Detmold verwirft die Kosten der Unterkunft für den Kreis Höxter

In einer Mitteilung im Elo-Forum wurde auf eine neuere Entscheidung des SG Detmold hingewiesen.

In einer Entscheidung vom 10.12.2015 mit dem Az S 28 AS 1979/12 wies das Gericht die Richtlinien des Kreises Höxter zu den Kosten der Unterkunft als unzureichend zurück und verpflichtete das zuständige Jobcenter zur Nachleistung von monatlich 44,00 € für den Zeitraum von Oktober 2012 – März 2013. Nach mehr als drei Jahren wurden dem einen Kläger 264,00 € zugesprochen. Nur anhängig gemachte Widersprüche und Klagen bei Mietkürzungen, aber auch Leistungsberechtigte die Überprüfungsanträge in der Sache gestellt haben, können in der Folge mit Nachzahlungen rechnen.

Dass das soziokulturelle Existenzminimum nicht wissenschaftlich korrekt wiedergegeben wird, ist hinreichend bekannt. Dass Leistungsberechtigte durch die Regierung faktisch betrogen werden, muss zur Kenntnis genommen werden. Dass die Verelendung der Rentner und Niedriglöhner politisches Programm ist, zeichnet sich immer deutlicher ab.

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass die Kommunen durch falsche Gutachten ca. 620 Millionen Euro auf die Erwerbslosen abwälzen.

Jetzt noch Überprüfungsanträge stellen

Durch Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X können - um Sozialleistungen betrogene Leistungsberechtigte – noch Ihre Ansprüche bis Januar 2014 geltend machen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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