Was ist neu beim Pflegestärkungsgesetz 2?

Hartmut Fehler referiert.

Möglichst umfassend möchte der ehrenamtliche Dienst der Stadt Iserlohn "Continue" bei seinen monatlichen Gesundheitsvorträgen informieren. So lädt Mitarbeiter Friedhelm Leppert immer wieder kompetente Referenten zu allen möglichen Diziplinen ein. Die Vorträge finden jeden dritten Mittwoch im Monat um 15 Uhr in der städtischen Begegnungsstätte Sonnentreff, Sonnenweg 5a im Dröschederfeld, statt und sind kostenfrei.
Der erste Vortrag im neuen Jahr ist am 18. Januar. Das aktuelle Thema lautet: "Pflegestärkungsgesetz 2 – Neue Chancen für die häusliche Pflege 2017." Dieses Gesetz ist zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten. Hartmut Fehler referiert. Er ist Mitglied des Vorstandes, Pflegedienstleiter und Leiter des Geschäftsbereichs Ambulante Pflege beim Diakonischen Werk Bethanien mobile Pflege, Solingen. Dieses Werk ist auch in Iserlohn am Barendorfer Bruch tätig.
Fehler informiert über die Neuerungen gegebenüber dem alten Gesetz: Den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, das neue Begutachtungsassessment, die Umstellung der drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade, den Bestandsschutz, Änderungen bei den Pflegesachleistungen und gibt einen Überblick über die Leistungen der Pflegekasse. Er gibt aber auch Auskunft auf die Vorbereitung auf die Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Natürlich werden auch Fragen der Besucher beantwortet.

Autor:

Henrik Stan aus Hagen

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