Weitere Niederlage für Analyse & Konzepte GmbH bei der Bemessung der Kosten der Unterkunft

In seinem aktuellen Newsletter weist Thomas Kallay, 1. Vorsitzender des ARCA, Soziales Netzwerk e.V., auf eine neue Entscheidung des Gießener Sozialgerichts hin. In einem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az.: S 25 AS 859/14 ER) gegen den Landkreis Gießen befand das Sozialgericht das vorgelegte Konzept der Hamburger Firma Analyse & Konzepte GmbH für nicht schlüssig und gab der Klägerin recht.

Die Konzepte der Firma sind umstritten und die Entscheidungen der Sozial- und Landessozialgerichte sind uneinheitlich. IFG042

Auch im Märkischen Kreis und Hochsauerlandkreis finden diese Konzepte derzeit noch Anwendung und stellen eine erhebliche Mehrbelastung Betroffener dar. Gerichtliche Entscheidungen über die hiesigen Konzepte stehen noch aus. Etliche Klagen sind anhängig.

Der Verein aufRECHT e.V. empfiehlt allen Betroffenen gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen zu lassen und die gerichtliche Bewertung abzuwarten. Als Betroffener gilt jeder, der seine Mietleistungen aus eigener Tasche aufstocken muss.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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