Brückenneubau an der A1 zwischen Unna und Schwerte

Bis spätestens 2023 sollte die Liedbachtalbrücke durch ein neues Bauwerk ersetzt werden. Die alte Brücke wurde zunächst durch Baumaßnahmen in 2014/2015 verstärkt. Archiv-Foto: Jürgen Thoms
  • Bis spätestens 2023 sollte die Liedbachtalbrücke durch ein neues Bauwerk ersetzt werden. Die alte Brücke wurde zunächst durch Baumaßnahmen in 2014/2015 verstärkt. Archiv-Foto: Jürgen Thoms
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Die Liedbachtalbrücke und die Brücke über die K31 der A1 sollen neu gebaut werden. Bevor jedoch der entsprechende Planfeststellungsbeschluss erstellt werden kann, müssen Stellungnahmen und Einwendungen rund um das Bauvorhaben erörtert werden.

Dieser Erörterungstermin findet am Dienstag, 12.12.2017, 9.00 Uhr bei der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, großer Sitzungssaal im 2. OG, statt. 

In diesem Termin erhalten diejenigen, die rechtzeitig Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben haben, Gelegenheit, im direkten Gespräch mit dem Vorhabenträger - dem Landesbetrieb Straßen NRW - unter Moderation der Bezirksregierung das Verfahren und die berührten Interessen zu erörtern. Dieser Termin ist nicht öffentlich.

Im Anschluss an die Erörterung erstellt die Bezirksregierung Arnsberg unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss. 

Zum Hintergrund:

Die A 1 im Bereich zwischen Schwerte über Unna bis Kamen ist auf sechs Fahrstreifen ausgebaut. Im Zuge dieses Abschnittes befinden sich die Brücken Liedbachtal und die Brücke über die K 31 (Süd).

Sie liegen zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Dortmund/Unna im Norden und der Anschlussstelle (AS) Schwerte im Süden bei Betriebskilometer (km) 325,668 und Betriebskilometer 326,072, im Regierungsbezirk Arnsberg auf dem Stadtgebiet Unna in der Gemarkung Massen.

Insbesondere die Liedbachtalbrücke ist marode. In den Jahren 2014 und 2015 wurden umfangreiche Sanierungs- bzw. Verstärkungsmaßnahmen durchgeführt, was die vorübergehende Weiternutzung ermöglichte. Dennoch müssen weitere Einschränkungen wie LKW-Überholverbot, LKW-Mindestabstand und ein Verbot für genehmigungspflichtige Schwerlastverkehre aufrechterhalten werden. Auch sind jährliche Sonderprüfungen notwendig.

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte im April 2016 auf Antrag des Landesbetriebs Straßen NRW das Anhörungsverfahren nach § 17 Fernstraßengesetz eingeleitet.

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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