Kraftwerk Bergkamen: "Keine Gefahr durch Partikelniederschlag"

Nachweislich soll der Partikelniederschlag in Bergkamen durch das Kraftwerk ausgelöst worden sein. Foto: Karl-Heinz Pöck

Die Ergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zu ungewöhnlichen Partikelniederschlägen in Bergkamen liegen vor. Die Kernaussagen des Berichts: "Die Partikelniederschläge wurden von einem örtlichen Kohlekraftwerk verursacht. Eine toxikologische Relevanz und damit eine Gesundheitsgefährdung seien weitestgehend auszuschließen".

Gleichwohl empfiehlt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Nahrungspflanzen aus Nutzgärten vorsorglich aus hygienischen Gründen vor dem Verzehr gründlich abzuwaschen.
Am 5. September wurden an verschiedenen Stellen in Bergkamen Proben der niedergegangenen Partikel genommen. Die Bezirksregierung war u.a. von einem örtlichen Chemieunternehmen über weißliche Partikel auf Pkws von Mitarbeitern informiert worden. Die Partikel seien schwer entfernbar und hinterließen nach Reinigungsversuchen bläulich schimmernde Flecken.
"Die in der Probe dominierenden kugelförmigen Silkatbestandteile treten als charakteristische Hauptbestandteile in Flugaschen aus Kohlekraftwerken auf. Auch die in geringeren Mengen vorhandenen kugelförmigen Partikel mit hohen Eisengehalten sind als Bestandteile derartiger Flugaschen bekannt. Die identifizierten schwefelhaltigen Verbindungen (Gips) deuten ebenfalls auf Emissionen aus Kohlekraftwerken hin. Aufgrund der sehr charakteristischen Zusammensetzung der Partikelniederschläge können andere Ursachen mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden," heißt es im Gutachten.
Ausdrücklich: "Die vorliegenden Beaufschlagungen werden durch Emissionen aus einem Kohlekraftwerksbetrieb verursacht."

Bezirksregierung hat Anhörung eingeleitet

Die Bezirksregierung Arnsberg hat eine Anhörung des als Verursacher in Frage kommenden Kohlekraftwerkbetreibers in Bergkamen eingeleitet, um die Ursachen für die Emission zweifelsfrei zu ermitteln. Strafanzeigen liegen bereits vor. Die Kriminalpolizei ermittelt. Gleichzeitig weist die Bezirksregierung darauf hin, dass es sich bei der Klärung etwaiger Schadensersatzansprüche um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt.

Autor:

Lokalkompass Kamen/Bergkamen/Bönen aus Kamen

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