Kamen: Abzocke vom Reparaturdienst - Rat vom Anwalt

Spülmaschine kaputt, was nun? - In der Regel schaut der Verbraucher im Branchenbuch nach einem Reparaturservice. Rentner Dietmar K. ging dabei einem „Bauernfänger“ aus Dortmund auf den Leim.Foto: Walter
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  • Spülmaschine kaputt, was nun? - In der Regel schaut der Verbraucher im Branchenbuch nach einem Reparaturservice. Rentner Dietmar K. ging dabei einem „Bauernfänger“ aus Dortmund auf den Leim.Foto: Walter
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Spülmaschine defekt: Kunde unterschreibt Reparaturauftrag über 737,80 Euro. Rentner Dietmar K. (67) fühlt sich von einem Reparaturdienst aus Dortmund betrogen.

Der alleinstehende Witwer bestellte die Firma, da sein Geschirrspüler kaputt gegangen war. Zwei Monteure begutachteten das Gerät und rieten dem Rentner, sie reparieren zu lassen.
Auf dem Reparaturauftrag ließen sich die Monteure Kosten von 620 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer unterschreiben. Ebenfalls sollte der Rentner auf besagtem Auftrag folgende Klausel unterzeichnen: „Trotz des hohen Kostenvoranschlages und Empfehlung eines neuen Gerätes soll die Reparatur auf Kundenwunsch durchgeführt werden.“
„Das Beratungsgespräch lief sehr hektisch ab“, erklärt der Senior. „Was in der Klausel stand, haben die Monteure mir nicht vorgelesen. Lediglich gesagt: ´hier auch unterschreiben`.“
Gesagt hätten die Monteure stattdessen, dass es sich lohne, die Maschine reparieren zu lassen. „Sie holten eine Sackkarre aus ihrem Lieferwagen und transportierten die Spülmaschine ab. Ich war nach diesem hektischen Gespräch nur noch froh, dass sie endlich weg waren.“
Als K.´s Schwiegersohn zwei Tage später vom Besuch der Monteure erfuhr, rief er den Reparaturdienst an und wollte den Auftrag widerrufen. Am Telefon teilte man ihm mit: Das, was der Kunde unterschrieben hätte, sei auch Rechtsgrundlage. Was an der Maschine eigentlich defekt ist, sei bislang nicht bekannt und ist auch nicht auf dem Reparaturauftrag vermerkt.
Jürgen Thoms, ehemaliger Seniorenberater, rät zur Prävention: „Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für die zu reparierenden Teile der Maschine schriftlich geben. Dann haben Sie Gelegenheit, alles in Ruhe zu überprüfen, um dann eine Entscheidung zu treffen.“

Zwei Monteure nahmen die Spülmaschine einfach mit

Kriminalhauptkommissar Klaus Stindt, Leiter des Kommissariats Kriminalprävention und Opferschutz in Kamen, sagt zudem: „Den Zahlungsverkehr ausschließlich in bar abzuwickeln, ist dubios. Der vorliegenden Sachverhalt sollte der Verbraucherzentrale mitgeteilt werden.“

+++Rat von Rechtsanwalt Gerrit Rethage+++

„Grundsätzlich gilt das, was schriftlich in Auftrag gegeben wird.
Seit dem 13. Juni 2014 haben sich jedoch die Vorschriften insoweit weiter geändert, was den Abschluss von Verträgen an der Haustür anbelangt. Das Gesetz zu Umsetzung der Verbraucherrichtlinie behandelt alle Verbraucherverträge, die nicht in den eigenen Geschäftsräumen oder die ausschließlich per Fernabsatz - also Internet, Telefon oder Fax - zustande kommen. Danach müssen Unternehmer ab 13. Juni genaue Informationspflichten einhalten, um auf der sicheren Seite zu sein.
Für Geschäfte, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, gelten künftig besondere Widerrufsrechte. Mit anderen Worten: Wird dieses Widerrufsrecht bei Auftragserteilung z.B. an der Haustür des Auftraggebers, wie im vorliegenden Fall, erteilt, hat der Handwerker auf die Widerrufsfrist hinzuweisen. Diese Widerrufsfrist dauert 14 Tage nach Vertragsabschluss. Zu beachten ist allerdings, dass die Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Unternehmer seinen Kunden über die Widerrufsrechte informiert hat. Wenn jetzt also der Handwerker zum Kunden kommt und mit seiner Arbeit anfängt, ohne den Kunden über das Widerrufsrecht zu belehren, kann dieser hinterher sagen, so wollte er das nicht. Der Handwerker bleibt dann auf seinen Kosten sitzen. Bei unterlassener Widerrufsbelehrung beginnt also die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen.

„Widerrufsrecht auch bei Handwerkern“

Nur bei Notfällen gilt, wie eingangs beschrieben, das Widerrufsrecht nicht. Holt der Kunde den Handwerker zu dringenden Reparatur - oder Instandhaltungsarbeiten zu sich und fordert ihn ausdrücklich auf, sofort mit der Arbeit zu beginnen, schließt die gesetzliche Regelung das Widerrufsrecht aus. Aber: Der Handwerker muss seinem Kunden schriftlich auf diese Tatsache hinweisen

Spülmaschine kaputt, was nun? - In der Regel schaut der Verbraucher im Branchenbuch nach einem Reparaturservice. Rentner Dietmar K. ging dabei einem „Bauernfänger“ aus Dortmund auf den Leim.Foto: Walter
Rechtsanwalt Gerrit Rethage aus Kamen sagt: "Auch Verträge mit Handwerkern können widerrufen werden." Foto: Weskamp
Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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