Heute: Expertentelefon zur Dichtheitsprüfung

 
Siegfried Rupprecht von der sbm Moers
Dieses Thema geht alle an: Laut Gesetz sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, die Dichtheit ihrer Abwasserkanäle bis spätestens 31.12.2015 nachzuweisen – sonst drohen Bußgelder. Die Frist handhaben einige Städte und Gemeinden flexibel. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Am heutigen Donnerstag, 14. Oktober, beantworten zwei Experten von 15 bis 16 Uhr in der Redaktion des Wochen-Magazins Ihre Fragen zum Thema.

-> Michael Brüß ist zugelassener Sachkundiger für Dichtheitsprüfungen. Unter der Nummer 02841/901422 beantwortet er von 15 bis 16 Uhr Ihre individuellen Fragen rund um die Dichtheitsprüfung und Kanalsanierung.
-> Siegfried Rupprecht ist Abteilungsleiter technische Dienste bei der sbm in Moers. Unter der Nummer 02841/901421 beantwortet er von 15 bis 16 Uhr Fragen rund um Dichtheitsprüfung, Fristen und Pflichten der Eigentümer in Moers.

Das Gesetz:
Das Landeswassergesetz (LWG) schreibt die Prüfung privater Kanäle auf Dichtheit bis 2015 vor. In Paragraph 61a heißt es: „Der Eigentümer eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen [...] nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 3 bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.“ Die Städte und Gemeinde haben allerdings die Möglichkeit, die Fristen nach eigenem Ermessen zu ändern (siehe Infokästen).

Pflichten des Grundstückeigentümers:
Bis zum 31. Dezember 2015 müssen Eigentümer ihre Leitungen auf Dichtheit prüfen lassen. Ausgenommen sind Leitungen, die ausschließlich Niederschlagswasser führen (wenn sie nicht in Mischwasserleitungen münden) und Leitungen in Schutzrohren. Der Grundstückseigentümer muss die Firmen für die Prüfung und eine eventuelle Sanierung selbst beauftragen. Die Prüfbescheinigung muss aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Eine erneute Prüfung auf Dichtigkeit ist nach 20 Jahren fällig. Führt die Abwasserleitung über fremde Grundstücke, müssen deren Eigentümer die Maßnahme dulden.

Sinn der Prüfung:
Durch undichte Kanäle kann Abwasser ins Erdreich dringen und das Grundwasser verschmutzen. Andersrum könnte Grundwasser in die Kanalisation eindringen und so unnötige Transport- und Klärkosten verursachen. Undichte Kanäle können außerdem Fundamente unterspülen.
Wer darf die Prüfung durchführen? Eine Dichtheitsprüfung darf nur von sachkundigen Firmen durchgeführt werden. Eine Liste aller Sachkundigen erhalten Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa. Vorsicht vor dubiosen Vertretern an der Haustür!

Die Prüfmethoden:
Normalerweise erfolgt die Prüfung vom Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze oder der Reinigungsöffnung im Keller aus und wird mit Hilfe von Kamerabefahrung, Wasser- oder Luftdruck durchgeführt.
Die Kosten: Sie sind abhängig von der Leitungslänge auf dem Grundstück und der Zugänglichkeit. Günstiger kann es werden, wenn sich mehrere Grundstückseigentümer zusammentun.

Nach der Prüfung:
Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass die Abwasserleitungen undicht sind, ist eine Sanierung fällig. Die Firma für eine Sanierung muss der Grundstückseigentümer selbst beauftragen. Die Kosten hängen von der erforderlichen Maßnahme ab. Sinnvoll ist es, zu prüfen, ob man gegen Schäden an der Abwasserleitung versichert ist. Eine unabhängige Ingenieurberatung kann vor Beauftragung der Sanierung von Vorteil sein.

Bei Weigerung:
Wer seine Abwasserleitungen nicht bis zur gesetzten Frist auf Dichtigkeit prüfen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro bestraft werden.


Kamp-Lintfort:
- In Kamp-Lintfort gilt nicht der Stichtag 31.12.2015. Die Fristen wurden für die verschiedenen Stadtteile zwischen 2010 und 2023 festgesetzt, weil die Stadt parallel ihre eigenen Kanäle untersucht. Die Bürger werden rechtzeitig schriftlich informiert.
- Die ersten Stadtteile waren in diesem Jahr Kamperbrück und Hoerstgen, es folgen Kamp und Geisbruch.
- Eigentümer mit beschädigten Kanälen haben bis zu einem Jahr Zeit, um die Leitung zu sanieren.
- Auskünfte für Kamp-Lintfort erteilt Andreas Blaschko unter der Nummer 02842/912416.

Moers:
- In Moers wird derzeit eine neue Satzung geplant, die ab dem 31.12.2010 gültig ist. Vermutlich wird die Frist bis spätestens 2023 verlängert.
- Die ersten Eigentümer werden im nächsten Jahr aufgefordert, eine Prüfung durchzuführen.
- Auskünfte erteilt Andrea Baumann unter der Nummer 02841/8810341

Rheinberg:
- In Rheinberg werden die Dichtheitsprüfungen zwischen 2011 und 2024 fällig.
- Die Stadt überprüft parallel die eigenen Kanäle und schreibt die Grundstückseigentümer der betroffenen Stadtteile rechtzeitig an.
- Die Eigentümer haben ein Jahr Zeit, um die Prüfung durchführen zu lassen. Im Falle einer Sanierung haben die Eigentümer wiederum ein Jahr Zeit, diese zu veranlassen.
- Die ersten Stadtteile, die 2011 eine Dichtheitsprüfung durchführen lassen müssen, sind Vierbaum und Orsoyerberg.
- Auskünfte für Rheinberg erteilt Ruth Fischer unter der Nummer 02843/17142.

Neukirchen-Vluyn:
- In Neukirchen-Vluyn gilt bisher noch die gesetzliche Frist vom 31.12.2015.
- Bis Anfang nächsten Jahres soll eine Sondersatzung verabschiedet und die Fristen angepasst werden.
- Auskünfte erteilt Rolf Lemkens unter der Nummer 02845/391133.
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