Bei Zuwiderhandlung kann sogar eine Gefängnisstrafe drohen
In Asien und Afrika werden beispielsweise besonders Geldbörsen, Taschen und Gürtel aus Krokodil-, Schlangen- oder Echsenleder auf Märkten und in Geschäften verkauft. Wer geschützte Pflanzen und Tiere - ob lebend oder tot - schmuggelt, muss mit einer Geldstrafe rechnen, sogar Gefängnis könnte drohen. Die Ausrede, man habe nicht gewusst, dass genau das eigene Mitbringsel eine geschützte Art ist, hilft nicht aus der Souvenir-Falle: Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe.
Hände weg von verbotenen Souvenirs aus dem Ausland
Deshalb gilt: Hände weg von Muscheln, Schneckengehäusen, Korallen, Elfenbein, Schildpatt, Fellen, Häuten, Schnitzereien aus Tropenholz und Gürtelschnallen aus Leguan-Leder und so weiter. Diese Souvenirs werden beim Zoll beschlagnahmt und können zu Strafverfahren führen.
Viele der Produkte wurden aus bedrohten Tier- oder Pflanzenarten hergestellt. Die Zahl der illegalen Einfuhren nimmt zu: Über 20.000 geschützte Tier- und Pflanzenarten entdecken Zollfahnder im Jahr im Gepäck am Frankfurter Flughafen. Ein Großteil davon waren lebende Tiere. Oft werden auch nur Teile von geschützten Arten verarbeitet, etwa Elefantenhaar in einem Goldring oder Korallen in Ketten.








