d´Order van´t Gecken-Geselschap - Der Narrenorden zu Cleve (Teil 2)

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Aus der „Batavia Illustrata ofte Oud Batavien“ Simon van Leeuwen (deele uyt W. van Gouthoven, en anderen Schryvers) Herrausgeber Johan Veely, Johan Tongerloo, Jasper Doll 1685 in Gravenhage (Bayrische Staatsbibliothek München) erfahren wir nichts Neues. Sowohl die Beschreibung der Gründungsurkunde wie auch der Inhalt und die Namensliste sind zu 100 Prozent identisch. Van Leeuwen verzichtet auch auf eine zeichnerische Darstellung der Siegel (Wappen). Es handelt sich eindeutig um eine Abschrift des Textes von Thomas de Rouck. Dies ist auch nicht so verwunderlich, denn zwischen beiden Büchern liegen mal gerade 40 Jahre, und de Rouck (Bergen op Zoom)und van Leeuwen (Zeeland/Holland) kommen aus der derselben Gegend. Dennoch ist die „Batavia Illustrata ofte Oud Batavien“ mit 1520 Seiten! sehr zu empfehlen. Wer dort mal reinschauen möchte: Hier

Der Narrenorden soll 12 Jahre bestehen.
Im „Westphälisches Magazin zur Georaphie, Historie und Statistik“ von Peter Florenz Weddingen, Dessau und Leipzig 1784. (Uni Bielefeld – der Microfische-Reproduktion liegt das Original der Uni-Bibliothek Rostock zugrunde) ist der Text der Gründungsurkunde weitaus auch identisch mit den vorangegangenen Texten. Er unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt. Wie bereits in Teil 1 erwähnt „So fehlt z. B. die Angabe, dass der Narrenorden nur 12 Jahre bestehen soll.“, wird dies sowohl im Urkundentext wie auch in der Beschreibung der Urkunde von Peter Florenz Weddingen erwähnt. In der Urkunde: „...sall twelft Jaer lang datum des Brieffs naest na...“. In der Beschreibung: „Dieser Orden sollte aber nur 12 nacheinander folgende Jahre dauern.“
Eine weitere Abschrift der Urkunde möchte ich mir ersparen; dafür jedoch die sehr aufschlussreiche Beschreibung mit Anmerkung von Peter Florenz Weddingen hier wiedergeben:
„Der Graf Adolph zu Cleve stiftete mit dem Grafen von Meurs und 35 Herren aus der Clevischen Ritterschaft diesen Narren-Orden im Jahr 1381 am Tage Cuniberti. Der Stiftungsbrief desselben mit 36 Siegeln in Kapseln befindet sich noch im Original auf dem Clevschen Archiv, und eine davon genommene und beglaubigte Abschrift ist dieser Nachricht beigefügt. Das Ordenszeichen, welches die Mitglieder auf ihren Kleidern gestickt trugen, stellte einen Narren vor, der eine halbrothe, und halb von Silber gestickte Kappe mit gelben Schellen und schwarzen Schuhen hatte und eine vergüldete Schüssel in der Hand hielt. Letzteres sollte hauptsächlich die besondere Liebe, die einer gegen den anderen hatte, bedeuten. Der Tag der Zusammenkunft der Mitglieder war zu Cleve, den ersten Sonntag nach Michaelis, in einem dazu bestimten Hause, und die Gesellschaft gieng erst den nächstfolgenden Sonntag wieder auseinander. Von dieser Versammlung durfte niemand zurückbleiben, der nicht entweder krank, oder sechs Tages-Reisen von Hause entfernt war. Nach ihren Stiftungs-Gesetzen wählten sie alle Jahr einen neuen König und sechs Ratsherren, welche alle Angelegenheiten der Gesellschaft besorgten. Derjenige, welcher den Narren nicht täglich auf dem Kleide trug, sollte jedesmal 3Tournair (Groschen) an die Armen geben, eben diese Strafe muste auch derjenige erledigen, der von ihrer jährlichen Versammlung zurückblieb. Des Dienstags Morgens frühe bey ihrer Zusammenkunft giengen sämtliche Mitglieder in die Cathedral- oder Archidiaconal-Kirche, um für diejenigen zu opfern und zu bitten, die von ihrer Gesellschaft gestorben waren; und diejenigen, welche mit anderen Gesellen Mitgliedern in Feindschaft gerathen waren, musten sich am Freytag von Sonnen Aufgang vor dem Hofe, welcher aus dem Könige und den 6 Ratsherren bestand, stellen, und sich vor Sonnen Untergang aussöhnen. Dieser Orden sollte aber nur 12 nacheinander folgende Jahre dauern. Man siehet hieraus, daß diese Ordens-Gesellschaft nicht nach ihrem äußerem Zeichen muß beurtheilt werden, es es bestätigt vielmehr diese Stiftung noch näher den Erfahrungs-Satz, wie sehr der äußere Schein oft triegt.
Anmerkung Weddingen:
Dergleichen Orden- und Narren-Gesellschaft, Respublica Babinensis genannt, wurde auch in der M;itte des 14ten Jahrhunderts von einigen Magnaten in Pohlen ausgerichtet, darunter einer Namens Pfomka das Haupt war, von dessen Rittergute ohnweit Lublin diese Gesellschaft den Namen bekommen. Sie wählten darin nach der Art der pohluischen Republick einen König, Reichsrath, Castellane, Kronjägermeister und andere Bediente mehr. Wer nun etwas Lächerliches an sich hatte, dem schickten sie eine Bocation zu solchem Amte zu. Z.B. wer zuviel mit Hunden umgieng, den machten sie zum Kronjägermeister, wer zu viel Rodomontaden von seiner Courage machte, der wurde zum Kronfeldherren ernannt u.s.w. Es durfte solches Amt niemand anzunehmen sich weigern, wenn er die Sache nicht ärger machen und noch mehr lächerlich gemacht seyn wollte. In kurzer Zeit wurde diese Gesellschaft so stark, daß fast niemand am königlichen Hofe war, der nicht ein Amt darunter hatte. Nach ihrem Gesetz kein Pasquillant unter ihnen geduldet. Die Absicht und der Endzweck dieser Gesellschaft war eigentlich, daß die damals aufwachsende junge Leute vor allen übelen Gewohnheiten und tadelhaften Sitten sich hüten mögen.

Nachfolge-Orden: „Gesellschaft zum Rosenkranz und zum Rosskamp“
Nach Ablauf der 12 Jahre Narrenorden, wurde im Jahr 1393 durch Adolph von Cleve eine weitere Gesellschaft gegründet. Dazu schreibt Gert van der Schüren 1824 in der „Chronik von Cleve und Mark folgendes:
Item hiernae in den negesten Jaer
(damit ist der Landfrieden von 1392 gemeint der zwischen Erzbischof Frederick von Köln, Bischof Ott von Münster, Bischof Rupert von Paderborn, Adolf von Cleve, Münster und Soest geschlossen wurde.)
Maeckten dese selve Greve Adolph van Cleve und Greve Derick van der Marcke, syn Broeder, Aileff alste Soen Greven Aileffs vorschreven, die Greve van Mörse, die Herr van Born und der Herr van Hensbruch eyne früchticke Geselschap onder oen, daer sick malk van oeren Fründen in mengen moechten, und die Geselschap was geheiten „ die Geselschap van den Rosenkranze“; als dat eyn ygelick, in derselven Geselschap wesend, stederwyse des Dages aen synen Hals traegen moeste eynen gulden off sylveren Rosenkranz, malk nae sinen Stade, up eynen Poenen, die daerup gesatt was. Und dese Geselschap was onder oen beschreven besegelt und bleiff tien Jair lank duyrende. Greve Adolpf vorschreven hadde oick myt etlicken treflicken Herne en groete Geselschap gemaeckt, dat hiet die Geselschap van den Rosskamen.

Der Narrenorden wurde also nach 12 Jahren durch den Rosenkranzorden ersetzt. Wie beim Narrenorden gab es ein „Erkennungszeichen“ das getragen werden musste. Wenn man die politischen Verhältnisse Ende des 14. Jahrhunderts betrachtet, z. B. den Erbfolgestreit, drängt sich der Verdacht auf, dass die Orden gegündet wurden um den Landfrieden zu bewahren. Darüber möchte ich u.a. im 3. Teil berichten.

d´Order van´t Gecken-Geselschap - Der Narrenorden zu Cleve Teil 1

d´Order van´t Gecken-Geselschap - Der Narrenorden zu CleveTeil 3

Abb. 1 u. 2 mit freundlicher Genehmigung von der Kölner-Narren-Zunft Herrn Otto Küpper

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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