Geflügelpest in den Niederlanden - Kreis Kleve erlässt Maßnahmenkatalog

In den Niederlanden herrscht die geflügelpest - der Kreis Kleve reagiert jetzt mit besonderen Schutzmaßnahmen. | Foto: Annette Henseler
  • In den Niederlanden herrscht die geflügelpest - der Kreis Kleve reagiert jetzt mit besonderen Schutzmaßnahmen.
  • Foto: Annette Henseler
  • hochgeladen von Lokalkompass Kleve

137 Kilometer lang ist die Grenze zwischen dem Kreis Kleve und den Niederlanden. Nachdem im Nachbarland in einem Geflügelbetrieb der hoch ansteckende Geflügelinfluenzaerreger H5N8 festgestellt worden ist, hat auch der Kreis Kleve einen Maßnahmenkatalog zum Schutz vor der potenziell auch für Menschen gefährlichen Vogelgrippe beschlossen.

Als Reaktion auf einen Fall von Geflügelpest haben die Niederlande zunächst bis zum 19. November ein so genanntes „Standstill“ für sämtliche Transporte von Geflügel, Konsum- und Bruteiern sowie Einstreu und Mist angeordnet. Zusätzlich zum absoluten Transportverbot innerhalb der Niederlande sind ab sofort auch keine Geflügel-Schlachttiertransporte Richtung Niederlande mehr möglich. Der Kreis Kleve hat die Polizei zur Überwachung des Transportverbots über die Maßnahmen informiert.

Alle gewerblichen Geflügelhalter und Geflügeltierärzte wurden per E-Mail um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Sobald die Sterberate des Geflügelbestandes innerhalb von 24 Stunden die Grenze von zwei Prozent übersteigt, muss der Kreis Kleve informiert werden. Dies gilt auch für private Geflügelbestände.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

16 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.